Ein Becher - zwei Flaschen Die Doping-Kontrolle
04.07.2002, 11:27 UhrWerden in der A-Probe eines Athleten verbotene Substanzen gefunden, ist damit das erste Laborresultat positiv. Danach wird der betroffene Sportler vom Resultat in Kenntnis gesetzt.
Der Getestete kann innerhalb von sieben Tagen schriftlich eine Zweitanalyse anhand der B-Probe verlangen. Er hat das Recht, in Begleitung eines Experten und Vertrauten seiner Wahl der Analyse der B-Probe beizuwohnen.
Ergibt diese Zweitanalyse ein negatives Resultat, so gilt die Dopingkontrolle als negativ. Bestätigt die B-Probe das Resultat der A-Probe, gilt die Dopingkontrolle als positiv.
Nach einem positiven Laborresultat entscheidet der zuständige Verband über mögliche Sperren und Strafen.
Durchführung der Kontrolle
Nach erscheinen der Doping-Kontrolleure und dem bürokratischen Teil des Tests wählt der identifizierte Sportler einen verpackten, neuen Urinbecher aus. Mindestens zwei Becher müssen zur Auswahl stehen.
Ein Kontrolleur begleitet den Sportler zur Urinabgabe; bei Sportlerinnen eine Kontrolleurin. Für die Urinabgabe ist eine so genannte Sichtkontrolle vorgeschrieben. Die Kontrollierten müssen sich vom Bauch bis zu den Knien freimachen. Dies soll der Urin-Manipulationen vorbeugen. Früher haben Kontrollierte (fremden) Urin aus Anus-praeter-Beuteln und anderen Tütchen in ihre Becher gekippt, um so das Testergebnis im Vorhinein zu manipulieren.
Für die Kontrolle werden dann etwa 70 Milliliter Urin abgegeben.
Danach wählt der Athlet von mindestens zwei Kontrollsets eines aus. Die Sets enthalten zwei verpackte neue Flaschen, eine für die A-Probe und eine für die B-Probe. Die A- und die B-Flasche tragen dieselbe Nummer, welche ebenfalls in die Deckel eingraviert ist. Die Etiketten der Flaschen haben verschiedene Farben. Die Flaschen sind Unikate; weltweit gibt es sie nur ein Mal mit der entsprechenden Nummer.
Der Urin wird dann vom Becher in die beiden Flaschen verteilt. Zuerst wird die B-Flasche mit der blauen Nummer befüllt, der Rest kommt in die A-Flasche.
Wenn die Flaschen einmal zugedreht sind, lassen sie sich nicht mehr öffnen. Sie werden mit einem ratternden Geräusch verschlossen, wie man es von Kindersicherungen bei Medikamentenbehältnissen oder ätzenden Putzmitteln kennt. Im Labor müssen die Flaschen zum Test aufgeschnitten werden.
Quelle: ntv.de