Doping in der DDR Keine Festgeldsumme für Opfer
12.06.2002, 18:14 UhrDer Finanzausschuss hat gesprochen. Ein Gesetzentwurf, der mit Festgeldsummen von mindestens 5.000 Euro die Opfer des systematischen Staatsdopings der DDR entschädigen wollte, wird keine Mehrheit finden.
Am Freitag soll in dritter Lesung stattdessen ein anderer Entwurf verabschiedet werden, wonach den Geschädigten nur die vom Ausschuss bewilligten zwei Mio. Euro zur Verfügung stehen sollen. In einer abschließenden Beratung im Sportausschuss des Bundestags zeichnete sich dieses Ergebnis ab. Es wird erwartet, dass etwa 500 bis 1.000 Antragsteller von dem neuen Gesetz Gebrauch machen werden.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte im vorigen Jahr die Initiative zu dem Gesetz ergriffen und geplant, für die Opfer eine Festsumme festschreiben zu lassen. Klaus Riegert, sportpolitischer Sprecher der Fraktion, gab sich geschlagen: "Ich bedauere sehr, dass sich die SPD-Fraktion gegenüber einer besseren Lösung quergestellt hat. Aber ich bin insgesamt froh, dass wir überhaupt zu einer Lösung gekommen sind".
Die SPD verteidigte die Regelung. Sozialdemokrat Friedhelm Julius Beucher, Vorsitzender des Sportausschusses im Parlament, erklärte: "Wir würden den Opfern liebend gern mehr Geld geben. Doch weil vom Sport und von der Wirtschaft bisher nichts dazukam, müssen wir mit diesem Betrag leben. Wir können nicht mehr Geld ausgeben, als wir zur Verfügung haben".
Opfer erwägen Boykott
Der Kritik der Opfer, die weit höhere Summen für sich erwarteten und zum Teil für monatliche Rentenzahlungen plädierten, soll mit Hilfe eines zusätzlichen Entschließungsantrages begegnet werden. Einige Opfer hatten sogar signalisiert, dass sie bei Annahme des Gesetzes in der vorliegenden Form erst gar keinen Antrag auf Entschädigungszahlungen zu stellen gedenken.
In dem Zusatzpapier wird der nächste Bundestag aufgefordert, sich weiterhin mit dem Thema zu befassen. "Das soll vor allem ein Signal an die Gruppe der schwer Geschädigten sein. Bei ihnen wird zu prüfen sein, inwieweit es weitere Leistungen geben kann", erläuterte Riegert weiter. Allerdings habe der Entschließungsantrag nur die Form einer Empfehlung und sei nicht bindend.
Anträge auf Entschädigung können die DDR-Doping-Opfer bis spätestens 31. März 2003 beim Bundesverwaltungsamt in Köln stellen. Bei den erwarteten 500 bis 1.000 Antragstellern ergäbe sich nach den zur Auszahlung bereitstehenden zwei Mio. Euro eine Einmalzahlung zwischen 2.000 und 4.000 Euro pro Person.
Quelle: ntv.de