Zeugenbedrohung und MeineidMuss Armstrong ins Gefängnis?

Lance Armstrong ist längst der Depp der Nation. Seit seiner Dopingbeichte sind seine Imagewerte tief in den Keller gerutscht. Nach lebenslanger Sperre und Aberkennung seiner Titel drohen dem gefallenen Rad-Star jetzt weitaus unangenehmere Konsequenzen. Im schlimmsten Fall landet der Texaner im Gefängnis.
Vor wenigen Tagen gewann Dopingsünder Lance Armstrong einen neuen Titel. Dieser dürfte ihm sogar erhalten bleiben. Der einstige Held, der den Krebs besiegt hat und dann siebenmal zum Tour-de-France-Triumph durchgestartet ist, wurde vom Magazin "Forbes" zum unbeliebtestes Sportler der USA gewählt. Das allerdings dürfte Armstrong nicht näher berühren, denn seit seinem Dopinggeständnis sind seine Sympathiewerte drastisch abgesackt. Nun aber drohen dem gefallenen Rad-Star noch weitaus schlimmere Konsequenzen als nur eine lebenslange Sperre und die Aberkennung seiner Titel.
Armstrong könnte sich schon bald einer Anklage ausgesetzt sehen, die ihn ins Gefängnis bringen könnte. Der US-Fernsehsender ABC berichtet unter Berufung auf eine "hochrangige Justizquelle", die Bundesanwaltschaft untersuche, ob Armstrong Zeugen beeinflusst oder sogar bedroht und eingeschüchtert und dabei absichtlich die Justiz behindert habe. Zusätzlich droht Armstrong ein Verfahren wegen Meineids.
Aus Sicht von Staatsanwalt Andre Birotte, der 2012 ein Betrugsverfahren gegen den 41-Jährigen nach zweijährigen Ermittlungen überraschend eingestellt hatte, ergibt sich durch die Ereignisse der letzten Monate "keine neue Situation", die ein weiteres Verfahren nötig mache. Allerdings hieß es bei ABC, Birotte spreche "nicht für den gesamten Justizapparat".
Birotte war es, der vor knapp einem Jahr ein damals eingeleitetes Betrugsverfahren gegen Armstrong nach zweijährigen Ermittlungen durch den Bundesagenten Jeff Novitzky ohne Ergebnis und völlig überraschend eingestellt hatte. Er hatte sich hernach harscher Kritik ausgesetzt gesehen, weil es hieß, die Behörde beschütze ihren großen Sporthelden und sei nicht an einer umfassenden Aufklärung der Causa Armstrong interessiert.
Usada verlängert Frist
Armstrong erhielt von der US-Anti-Doping-Agentur Usada Fristverschiebung bis zum 20. Februar, um unter Eid noch offene Fragen zu beantworten und einem lebenslangen Bann von allen sportlichen Aktivitäten zu entkommen.
Wegen Meineids könnte Armstrong belangt werden, weil er 2005 unter Eid ausgesagt hatte, er habe nicht gedopt. Diese Erklärung gab Armstrong damals im Zuge des von ihm gewonnenen Prozesses gegen die Versicherungsgesellschaft SCA Promotions ab. Das Unternehmen hatte Armstrong von 2002 bis 2005 hohe Bonuszahlungen für die Siege bei der Tour de France gewährt und wollte diese nach massiven Dopinganklagen gegen den Radsport-Star zurück haben. SCA unterlag vor sieben Jahren und fordert nun erneut rund 12 Millionen Dollar von Armstrong.
Klagewelle rollt an
Armstrong drohen zudem weitere Prozesse. Die Vereinigung für einen glaubwürdigen Radsport, MPCC, will den geständigen Doper wegen Rufschädigung und Betrugs anklagen. Juristische Experten prüften eine Klage, teilte die MPCC mit. Armstrong habe das Image des gesamten Radsports und der Tour de France geschädigt.
Der 2007 gegründeten MPCC gehören 38 Teams - darunter auch NetApp-Endura aus Deutschland - an. Die selbst durch Doping-Affären aufgefallenen Mannschaften Astana und Katusha sowie das Rabobank-Nachfolge-Team Blanco besitzen einen provisorischen Status. MPCC fordert von seinen Mitgliedern einen höheren Standard, als der Code der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada vorsieht.