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Dopingfall Sachenbacher-Stehle geklärt Weltverband entscheidet über Strafmaß

Evi Sachenbacher-Stehle wartet jetzt auf ihre Dopingsperre.

Evi Sachenbacher-Stehle wartet jetzt auf ihre Dopingsperre.

(Foto: dpa)

Bei Olympia in Sotschi wird Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle des Dopings überführt. Jetzt steht fest: Die gefundene Substanz war in einem Nahrungsergänzungsmittel enthalten. Für die Dauer der Sperre spielt das jedoch keine Rolle.

Sichtlich angespannt, aber auch erleichtert hat die bei Olympia in Sotschi positiv getestete Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle nach ihrer siebeneinhalbstündigen Anhörung beim Weltverband Ibu in Salzburg bestätigt, dass eine verbotene Substanz in einem Nahrungsergänzungsmittel zu dem Doping-Befund geführt hat. "Unabhängig nachbestellte Vergleichsproben haben ein positives Ergebnis erbracht", sagte die 33-Jährige.

Sachenbacher-Stehle wurde in Sotschi positiv auf ein Stimulans getestet.

Sachenbacher-Stehle wurde in Sotschi positiv auf ein Stimulans getestet.

(Foto: dpa)

Nun muss die Ibu das Strafmaß festlegen, Sachenbachers Anwalt Marc Heinkelein rechnet mit einer Entscheidung "in einigen Wochen". Die Tatsache, dass allem Anschein nach die Ursache ihres positiven Dopingbefundes so schnell geklärt werden konnte, macht Evi Sachenbacher-Stehle jedenfalls "in erster Linie schon mal ganz froh".

Verbotenes Stimulans im Körper

Die 33-Jährige war in Sotschi positiv auf das verbotene Stimulans Methylhexanamin getestet worden. Die Langlauf-Olympiasiegerin von 2002 und 2010 hatte eingeräumt, dass sie ein Nahrungsergänzungsmittel im Vertrauen auf Aussagen eines persönlichen Beraters vor der Einnahme nicht von offiziellen Stellen hatte kontrollieren lassen.

Rechtsanwalt Heinkelein äußerte sich zufrieden mit dem Verlauf der Anhörung. Seine Mandantin habe vollumfassend ausgesagt, es seien alle Fakten erörtert worden. "Alle Dinge, die uns wichtig erscheinen, sind angesprochen worden", sagte der Jurist: "Wir müssen jetzt die Entscheidung abwarten." Er hoffe einfach nur, dass Evi fair behandelt wird. Das ist aber bei der Anhörung genau so geschehen. Wir sind sehr zufrieden und fahren mit einem sehr guten Gefühl nach Hause."

Sperre im Einklang mit Wada-Code

Ob Sachenbacher-Stehle bewusst oder unbewusst gedopt hat, spielt für die Verantwortlichen der Ibu bei der Entscheidungsfindung aber offensichtlich keine Rolle. "Das ist ganz egal", sagte Ibu-Generalsekretärin Nicole Resch der Zeitung "Die Welt": "Sobald die Substanz im Körper nachgewiesen wird, ist die Beweislast auf den Athleten verschoben. Die Substanz war vorhanden, und sie war leistungssteigernd." Die möglicherweise verhängte Strafe werde laut Resch im Einklang mit den Regeln Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) stehen.

Das parallel zum Sportgerichtsverfahren anhängige Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I gegen Sachenbacher-Stehle ist derweil noch nicht beendet. Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch sagte im Gespräch mit der "Welt", die Ermittlungen "wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz" laufen weiterhin: "Das vormals gegen Unbekannt geführte Verfahren läuft jetzt gegen eine Person, die dem privaten Trainerbereich der Zeugin Eva Stehle zuzuordnen ist, und drei weitere Beschuldigte, die im Verdacht stehen, für den Vertrieb des verfahrensgegenständlichen Präparats verantwortlich zu sein."

Quelle: ntv.de, Ruben Stark, sid

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