Der Sport-TagBöllerwerfer muss "Effzeh" 20.340 Euro zahlen
Ein Anhänger des 1. FC Köln, der bei einem Heimspiel einen Böller in eine Zuschauermenge geworfen hat, muss dem "Effzeh" 20.340 Euro Schadenersatz zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und wies damit die Revision des Fußball-Bundesligisten gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln zurück. Der Verein wollte eine höhere Summe erstreiten und hatte 30.000 Euro gefordert. Hintergrund ist eine vom DFB-Sportgericht verhängte Verbandsstrafe von insgesamt 60.000 Euro gegen den 1. FC Köln, die mehrere von dem Fall unabhängige andere Vorfälle einschließt. Der BGH hatte bereits im September 2016 entschieden, dass Böllerwerfer und andere Krawallmacher im Stadion für Geldstrafen haften müssen, die Fußballvereine als Verbandsstrafen auferlegt bekommen. Strittig war nun noch die Höhe der Geldstrafe.