Der Sport-TagFußball-Bundesligist zieht vors Bundesarbeitsgericht
Die juristische Auseinandersetzung zwischen Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05 und seinem früheren Spieler Anwar El Ghazi geht in die nächste Runde. Der Klub hat gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingereicht. Das bestätigte El Ghazis Anwalt Alexander Bergweiler dem "Kicker".
Am 12. November waren die Mainzer mit ihrer Berufung vor dem Landesarbeitsgericht gescheitert. Damit blieb das erstinstanzliche Urteil aus dem Sommer 2024 bestehen, welches die fristlose Kündigung des Niederländers für unwirksam erklärt hatte. Demnach musste der FSV für den Zeitraum von November 2023 bis Juni 2024 die Gehaltsnachzahlungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro leisten. Im Zuge des Urteils wurde der Gang zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen, dagegen geht der Klub nun mit einer Beschwerde vor.