"Technische Grauzone" Wo dürfen Hoverboards fahren?
11.04.2016, 19:38 UhrHoverboards machen Spaß und der Umgang mit den Mini-Segways ist schnell gelernt. Aber wo darf man mit den Dingern eigentlich fahren? n-tv fragt nach und erhält Einblicke in eine "technische Grauzone".
Schon im vergangenen April hatte n-tv mit dem IO Hawk viel Spaß. Es handelt sich dabei um ein Elektro-Board, das im Prinzip ein kleiner Segway ohne Haltestange ist. Sie werden meistens Hoverboard genannt, obwohl das eigentlich falsch ist: Der Fahrer steht in Fahrtrichtung zwischen den Rädern und nicht wie beim schwebenden Skateboard aus "Zurück in die Zukunft" quer zur Fahrtrichtung.
Inzwischen gibt es zahlreiche andere Geräte, die alle mehr oder weniger gleich aussehen, teilweise aber erhebliche technische Mängel aufweisen und gefährliche Billigware sind. Unter anderem sollen E-Boards sogar in Brand geraten sein, was Amazon und andere Händler dazu bewog, den Elektro-Ramsch aus ihren Sortimenten zu nehmen.
Geprüfte Geräte sind nicht billig
Wer aber ein für den deutschen Markt zugelassenes Gerät im Fachhandel kauft, sollte auf der sicheren Seite sein. Der IO-Hawk-Hersteller hat in einer Pressemitteilung erst kürzlich darauf hingewiesen, jedes seiner über die Capteq GmbH vertriebenen Boards sei geprüft und getestet worden. Die Akkus seien hochwertige Samsung-Batterien, fest verbaut und mit einer schützenden Hülle versehen.
Nässe und Erschütterungen könnten dem Gerät nichts anhaben, eine lange Lebensdauer sei gewährleistet. Beim IO Hawk wird die Geschwindigkeit auf 10 km/h gedrosselt, Signale warnen vor zu starken Steigungen, schlechten Untergründen oder niedrigem Akkustand.
Fast überall verboten
Aber selbst wer bis zu 999 Euro für ein hochwertiges E-Board ausgibt, darf sich nicht auf ungetrübten Fahrspaß freuen. "Alles, was Spaß macht, ist nicht unbedingt auch legal und erlaubt und leider zählen auch diese Hoverboards zu dieser Kategorie, weil sie technisch eine Grauzone darstellen und damit rechtlich auch", sagt Anwalt Ole Jensen. Streng genommen darf man nur auf Privatgelände oder Spielstraßen damit rumdüsen.
"Weil das Hoverboard schneller als 6 km/h fährt, ist es ohne Zulassung im allgemeinen Straßenverkehr nicht zugelassen", erklärt Jensen. "Weil es so schnell ist, ist es aber auch auf Fußgängerwegen nicht zugelassen, da es als Kraftfahrzeug gilt." Fährt ein Board flotter als 15 km/h, benötigt der Fahrer sogar einen Mofa-Führerschein.
Quelle: ntv.de, kwe