Befristet oder unbefristet: Das ist ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl der zukünftigen Stelle. Doch bleibt ein unbefristeter Vertrag auch in jedem Fall ohne zeitliche Begrenzung? Nicht unbedingt.
Weil sich die CDU in Sachsen-Anhalt querstellt, platzt die bundesweite Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorerst. Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen das nicht hinnehmen. Nun soll sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Sache beschäftigen.
In der Hauptstadt tritt die zweite Stufe des umstrittenen Mietendeckels in Kraft. Zum Teil müssen Vermieter die Bestandsmieten senken. Mit Deutsche Wohnen und Vonovia fahren zwei Marktschwergewichte nun ihre Investitionen herunter - und hoffen auf das Bundesverfassungsgericht.
Nach dem Fiasko mit den Beherbergungsverboten fragten sich viele Unternehmer: Halten die November-Schließungen vor Gericht stand? Jetzt liefert eine erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum eingeschränkten Lockdown Anhaltspunkte.
Wegen des beschleunigten Atomausstiegs haben einige Kraftwerksbetreiber Anspruch auf Entschädigung. Doch die dafür formulierte Gesetzesänderung ist nach Ansicht der Verfassungsrichter in Karlsruhe teilweise "unzumutbar". Die Ausgleichszahlungen müssen nun noch einmal verhandelt werden.
In Berlin soll im November die zweite Stufe des Mietendeckels in Kraft treten. Einen Eilantrag dagegen lehnen die Verfassungsrichter in Karlsruhe ab. Begründung: Vermietern würden dadurch keine schweren Nachteile entstehen.
Urlaub in Schleswig-Holstein dürfen Menschen aus Tübingen wegen des geltenden Beherbergungsverbots in diesem Herbst nicht machen. Kläger aus der schwäbischen Stadt wollen das nicht hinnehmen - und ziehen mit ihrem Anliegen bis vor das Bundesverfassungsgericht.
Auf dem Berliner Mietmarkt gelten seit Februar nicht mehr Angebot, Nachfrage und Luxussanierung, sondern die Paragrafen des Mietendeckels. "Schattenmieten" und weniger Wohnungen auf dem Markt lassen die Zwischenbilanz ernüchternd ausfallen. Von Sarah Platz
Ein Mensch will nicht mehr weiter leben und bittet um ärztliche Hilfe, sich zu töten. In Deutschland hat ihm das Bundesverfassungsgericht dieses Recht garantiert. Das klingt liberal, wird aber heiß diskutiert - auch in Ferdinand von Schirachs "GOTT". Von Thomas Badtke