Rauswurf wegen EigenbedarfJeder Härtefall muss einzeln geprüft werden Gegen den Rauswurf wegen Eigenbedarf sind betroffene Mieter meist chancenlos. Manchmal schützt sie jedoch eine Sozialklausel. Ob tatsächlich ein sogenannter Härtefall vorliegt, muss laut Bundesgerichtshof im Einzelnen "mit gebotener Tiefe" genau geprüft werden. 17.04.2019
Familie oder kranke Seniorin?BGH prüft Streit um EigenbedarfBei Eigenbedarf hat der Mieter normalerweise wenig Chancen. Es sei denn, es ist ein Härtefall. Muss eine demente Berliner Seniorin für eine junge Familie die Wohnung räumen? Der BGH prüft. 17.04.2019
Rechte von Senioren gestärktHohes Alter schützt vor Mietkündigung Eine Wohnungseigentümerin möchte zwei Senioren wegen Eigenbedarfs kündigen. Die 87- und 84-Jährigen widersprechen dem Rauswurf mit Verweis auf ihr Alter, ihren Gesundheitszustand und ihre beschränkten finanziellen Mittel. Sie dürfen bleiben, befindet das Berliner Landgericht.12.03.2019
Kündigung für den Mieter Kann der Grund für Eigenbedarf entfallen?Für eine Eigenbedarfskündigung muss es einen Grund geben. Doch was passiert, wenn dieser Grund vor dem Einzug des Eigentümers wegfällt? Ist die Kündigung des Mieters dann immer noch gültig?05.03.2019
Eigenbedarf geht immer? Wenn dem Mieter nicht gekündigt werden darf Unbefristete Verträge dürfen Vermieter nicht einfach kündigen. Wird Eigenbedarf angemeldet, sieht es für den Bewohner aber meist düster aus. Es besteht allerdings Hoffnung, wenn der Rauswurf eine existentielle gesundheitliche Gefahr für den Mieter bedeutet.09.02.2019
Kündigung wegen EigenbedarfIst nur eine Wohnung unzulässige Härte?Wie viele Wohnungen braucht ein Ehepaar? Die Antwort auf diese Frage dürfte höchst unterschiedlich ausfallen. Klar ist jedenfalls: 200 Quadratmeter sollten ausreichen - selbst wenn man sich ab und zu lieber mal aus dem Weg gehen will.04.06.2018
Mieter verlangt SchadenersatzWenn der Eigenbedarf vorgetäuscht istKündigt der Vermieter wegen Eigenbedarf, muss der Mieter ausziehen. Doch was können Mieter tun, wenn sie feststellen, dass die Wohnung nach ihrem Auszug monatelang leer steht?09.02.2017
Kündigung wegen EigenbedarfFür Mieter wird es nicht besserDer Wohnraum in Ballungsgebieten wird knapp. Auch deshalb werden verstärkt Mietverhältnisse wegen Eigenbedarf gekündigt. Doch dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob das Recht auch einer Investorengruppe zusteht, hat der Bundesgerichtshof zu klären. 14.12.2016
BGH klärt Streit aus MünchenVerdrängt auf dem Wohnungsmarkt?Mietervereine beobachten, dass vermehrt Wohnungen wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Nicht immer geht es dabei mit rechten Dingen zu. 14.12.2016