Paragraf 219a

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12.10.2018 09:00

Werbung für Abtreibungen Barley will Paragraf 219a neu regeln

Der Paragraf 219a untersagt das Anbieten oder Ankündigen von Schwangerschaftsabbrüchen. So werden aber auch wichtige Informationen zurückgehalten. Ein Gericht soll nun darüber entscheiden. Justizministerin Barley erwartet eine zeitnahe Lösung.

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