Verbraucher aufgepasst Das ändert sich im April
29.03.2019, 13:20 UhrGesetzlich Versicherte sollen schneller einen Arzttermin bekommen. Energieausweise für ältere Gebäude verlieren ihre Gültigkeit. Google Plus wird eingestellt und der 500-Euro-Schein nicht mehr ausgegeben. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.
Leichter Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbruch
Schwangere in Konfliktlagen gelangen künftig einfacher an Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch. Qualitätsgesicherte Informationen werden nun auch von staatlichen oder staatlich beauftragten Stellen zur Verfügung gestellt. Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, werden künftig auf einer zentralen Liste der Bundesärztekammer aufgeführt. Diese Liste soll monatlich aktualisiert werden und ist für betroffene Frauen öffentlich im Internet einsehbar. Veröffentlicht wird die Liste von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Ärzte und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen jetzt auch darüber informieren. Eine entsprechende Änderung des Paragrafen 219a tritt im April in Kraft.
Diesel-Fahrverbot in Stuttgart
Im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart gilt bereits seit dem 1. Januar ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge mit Euro-4-Abgasnorm oder schlechter. Für Anwohner und Handwerksbetriebe läuft nun eine Übergangsfrist ab. Künftig müssen auch diese Fahrzeuge einen Bogen um die Umweltzone machen. Nicht unter das Verbot fallen Taxis, Reisebusse, Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen sowie Einsatz- und Hilfsfahrzeuge. Das Bußgeld bei Verstößen beträgt 80 Euro.
Gurken ohne Plastikfolie bei Aldi
Wie von den Discounter Aldi Nord und Aldi Süd in einer gemeinsamen Mitteilung ankündigt, werden Gurken ab April nicht mehr in Folie verpackt. Nach eigenen Angaben sollen so rund 120 Tonnen Kunststoff eingespart werden.
Google Plus nicht mehr für Privatnutzer
Wegen mangelnder Nutzung wird das soziale Netzwerk von Google zum 2. April engestellt. Kontoinhaber sollten ihre Inhalte sichern und das Konto im Anschluss löschen.
Ältere Energieausweise laufen ab
Seit Anfang des Jahres verlieren Energieausweise, die seit 2009 für Häuser Baujahr 1966 und später ausgestellt worden sind, nach und nach ihre Gültigkeit. Wer in naher Zukunft sein Haus verkaufen, vermieten oder verpachten will, sollte sich einen neuen Energieausweis in Form eines "Bedarfsausweises" ausstellen lassen. Dieser ist - wie schon der alte Energieausweis - für zehn Jahre gültig.
500-Euro-Schein wird nicht mehr ausgegeben
Die Bundesbank und auch die die Österreichische Nationalbank werden 500-Euro-Scheine nur noch bis einschließlich 26. April 2019 ausgegeben. Bei den anderen Notenbanken war bereits am 26. Januar 2019 mit der Ausgabe Schluss. Im Umlauf befindliche Scheine behalten aber ihre Gültigkeit.
Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen steigt
Beschäftigte von Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen bekommen mehr Geld: Ab dem 1. April beträgt der Mindestlohn bundesweit 15,72 Euro beziehungsweise 15,79 Euro brutto je Zeitstunde - je nach Qualifikation des Arbeitnehmers. Bis zum Jahr 2022 steigt das Mindestentgelt dann schrittweise auf 17,18 Euro beziehungsweise 17,70 Euro brutto je Zeitstunde. Diese Regelung gilt auch für Auftragnehmer des Bundes, die Ausbildungs- und Weiterbildungsdienstleistungen anbieten.
Höherer Mindestlohn für Zeitarbeiter
Auch für Zeit- und Leiharbeiter in Westdeutschland gibt es ab April einen höheren Mindestlohn. Statt der bisherigen 9,49 Euro bekommen sie künftig 9,79 Euro.
Quelle: ntv.de, awi