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Reform für künftige ErweiterungenEU will Beitritte erleichtern und neue Mitglieder stärker kontrollieren

06.10.2026, 16:22 Uhr
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(Foto: Philipp von Ditfurth/dpa)

Die EU-Kommission will den Beitrittsprozess zur EU vereinfachen und gleichzeitig stärkere Schutzklauseln in die Beitrittsverträge aufnehmen.

Die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten mache es notwendig, "unsere Institutionen vorzubereiten, unsere Politik an neue Realitäten anzupassen", erklärte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Dienstag anlässlich der Vorstellung eines entsprechenden Reformvorschlags. Dieser sieht unter anderem einen einfacheren Prozess für den Stimmentzug eines neuen EU-Landes vor.

Grundsätzlich will die EU-Kommission den Beitrittsprozess erleichtern. So soll künftig bei deutlich weniger Schritten als bisher das Prinzip der Einstimmigkeit gelten. Stattdessen soll etwa für die Öffnung neuer Verhandlungsblöcke eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten ausreichen.

Der russische Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022 hat den Bestrebungen zur Erweiterung der Europäischen Union neuen Schwung verliehen. Die Ukraine und Moldau reihten sich in der Folge in den Kreis der Beitrittskandidaten ein. Die beiden ehemaligen Sowjetrepubliken gehören zu den vier Favoriten auf einen baldigen Beitritt. Das als Musterschüler geltende Montenegro könnte die Beitrittsverhandlungen schon in diesem Jahr abschließen, Albanien im Jahr darauf.

In Brüssel wird immer wieder die Bedeutung der Erweiterung für die Zukunft der EU betont. Zuletzt war 2013 mit Kroatien ein neues Land in die EU-Familie aufgenommen worden.

Allerdings gibt es Befürchtungen, dass eine Erweiterung des aktuell 27 Länder zählenden Staatenbunds sowohl das Budget als auch die politische Handlungsfähigkeit übermäßig belasten könnten.

Das Kommissionspapier sieht daher unter anderem vor, dass bei "besonders schwerwiegenden Verstößen", die "das Funktionieren der Union beeinträchtigen", ein Land im äußersten Fall sein Stimmrecht im Rat der EU-Länder verlieren kann. Diese sogenannte Schutzklausel soll für 15 Jahre nach dem Beitritt gelten und Artikel sieben des EU-Vertrags ergänzen, der bereits einen Entzug des Stimmrechts ermöglicht - allerdings mit hohen Hürden.

Zudem sollen neue Mitgliedstaaten künftige Erweiterungsbemühungen nicht blockieren können. Im Falle "bilateraler Streitigkeiten" dürften die Länder nicht von ihrem Vetorecht Gebrauch machen, um den Beitritt eines anderen Landes zu verhindern. Damit soll eine Situation wie bei Nordmazedonien verhindert werden, dessen Beitritt nach wie vor von Bulgarien blockiert wird.

Die Erfahrung mit Ungarn unter dem ehemaligen Regierungschef Viktor Orban hat zudem dazu geführt, dass das Prinzip der Einstimmigkeit in Brüssel grundsätzlich hinterfragt wird. So sieht der Kommissionsvorschlag auch vor, dass in mehr Bereichen als bisher Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit gefällt werden können. Dazu sollen in den EU-Verträgen bereits vorhandene Möglichkeiten besser und vermehrt genutzt werden.

Quelle: ntv.de, AFP

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