Kurznachrichten
Beschluss in MünchenGericht erlaubt Beobachtung der AfD durch Bayerns Verfassungsschutz
17.06.2026, 10:22 Uhr

Die AfD darf durch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden.
Mit einem am Mittwoch in München veröffentlichten Beschluss lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die von der AfD beantragte Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts München ab. Die Entscheidung ist unanfechtbar.