Proteste von KlimaaktivistenJustizminister Buschmann hält Gefängnisstrafen für "Klima-Blockierer" für möglich

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält Gefängnisstrafen für bestimmte Protestformen von Klimaaktivisten für möglich.
"Unsere Gesetze sehen neben Geldstrafen auch in bestimmten Fällen Freiheitsstrafen vor", sagte Buschmann der "Bild"-Zeitung mit Blick auf aufsehenerregende Protestaktionen durch Klimaschutz-Aktivisten in den vergangenen Tagen. "Diese Gesetze gilt es auch durchzusetzen." Mit Straßenblockaden oder der Beschädigung leisteten "Klima-Blockierer" nicht nur "dem Klimaschutz einen Bärendienst, sondern begehen auch Straftaten".
Buschmann sagte, zwar seien Widerspruch und Protest in der Demokratie "nicht nur zulässig - sondern gehören zu einer vielfältigen Gesellschaft dazu". Er ergänzte jedoch: "Wer Kunstwerke bewirft, kann sich einer Sachbeschädigung strafbar machen. Eine Straßenblockade kann als Nötigung bestraft werden. Und wenn Rettungswagen ausgebremst werden, kommt auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht."