Düsseldorfer GerichtsbeschlussSchule darf autistischen Neunjährigen nicht von Klassenfahrt ausschließen

Ein Grundschüler mit Autismus ist von seiner Schule im nordrhein-westfälischen Voerde zu Unrecht von einer Klassenfahrt ausgeschlossen worden.
Wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag mitteilte, verletzt der Ausschluss des Jungen dessen Recht auf schulische Bildung und diskriminierungsfreie Teilhabe. An der Fahrt soll der Neunjährige demnach nun in Begleitung einer Integrationskraft teilnehmen.
Die Schule gab an, die notwendige Aufsicht und Sicherheit für den Jungen könne während der Fahrt nicht ausreichend gewährleistet werden. Der Junge sei wegen seiner Diagnosen, darunter etwa ADHS und eine Autismus-Spektrum-Störung, eine Gefahr für sich und andere. Er sei bekannt dafür, selbstgefährdendes Verhalten zu zeigen und impulsiv oder emotional zu reagieren. Selbst eine gesonderte Betreuung durch eine Integrationskraft auf der Klassenfahrt sei nicht ausreichend.
Das Gericht verpflichtete die Schule nun im Eilverfahren, die Teilnahme des Jungen in Begleitung einer Integrationskraft zu ermöglichen. Der Ausschluss sei unverhältnismäßig, weil ein nicht steuerbares Verhalten oder eine Gefahr durch den Jungen zu bezweifeln seien. Der Junge habe zudem ein Recht auf Teilhabe.
Sollten sich trotz der Betreuung durch eine Integrationskraft auf der Fahrt organisatorische Schwierigkeiten für die Schule ergeben, sei das zu akzeptieren, befand das Gericht. Zudem sei bei der Planung der Fahrt die Behinderung des Jungen zu berücksichtigen.