Deutscher Immobilienboom Das geerbte Elternhaus wird immer teurer
19.02.2022, 08:31 Uhr
Zu niedrige Freibeträge führen oftmals dazu, dass Erben das Familienheim nicht halten können.
(Foto: picture alliance / CHROMORANGE)
Der Traum vom Eigenheim wird für viele Deutsche zunehmend unrealistischer. Dabei hat der fortschreitende Immobilienboom paradoxe Folgen: Während die Erwerbspreise in die Höhe schnellen, wird nun auch das Erben immer kostspieliger. Schuld daran ist vor allem die Erbschaftssteuer.
Angesichts der rasant gestiegenen Immobilienpreise wird das Erben des Elternhauses wegen der hohen Steuerlast für viele Bürger zur schweren finanziellen Bürde - und für eine wachsende Zahl unerschwinglich. Dies berichten das bayerische Finanzministerium, Eigentümerverbände und individuelle Hausbesitzer. Von der Entwicklung getroffen wird eine wachsende Zahl von Familien, die keine Großverdiener sind und im Erbfall damit zu kämpfen haben, dass der Wert ihrer Häuser und Grundstücke in den vergangenen Jahren in die Höhe geschossen ist.
Bayerns Finanzminister Albert Füracker fordert vom Bund sowohl eine Erhöhung der Freibeträge als auch eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Seit 2009 hätten sich die Immobilienpreise in Ballungsräumen wie München teils verdoppelt oder verdreifacht. "Die Entlastungswirkung der Freibeträge ist damit kaum noch vorhanden", sagt CSU-Politiker Füracker. "Es besteht die Gefahr, dass auf lange Sicht immer mehr Investoren Immobilien erwerben und vermieten, insbesondere in beliebten Regionen."
Eingesessene Bewohner werden verdrängt
Die Entwicklung trifft nicht nur Erben von Luxusanwesen: "Viele unserer Siedler haben nach dem Krieg ihre Häuser gebaut, oft auf sehr großen Grundstücken", berichtet Beatrice Wächter, die Geschäftsführerin des Eigenheimerverbands in Bayern. "Inzwischen ist es so, dass die Kinder nach dem Tod der Eltern die Häuser zum Teil nicht mehr halten können, weil die Erbschaftsteuer so hoch ist."
Genaue Daten fehlen, doch das Phänomen beschleunigt mutmaßlich den Trend zur Verdrängung eingesessener Bewohner. "Bei der Erbschaftsteuer kommt hinzu, dass das Finanzamt die erzielbare Miete unterstellt, nicht die tatsächlich vereinnahmte", sagt Sibylle Barent, die Leiterin des Bereichs Steuer- und Finanzpolitik beim Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin. Private Kleinvermieter ohne Rücklagen stünden im aktuellen Marktumfeld "gezwungenermaßen immer häufiger vor der Frage, ob sie lieber an den institutionellen Investor veräußern sollen, anstatt die Immobilie an ihre Kinder weiterzugeben."
Quelle: ntv.de, lno/dpa