25-prozentige Steuer kommtFinanzministerium besteuert Kryptoverkäufe bald wie Aktiengewinne

Bislang sind Krypto-Gewinne steuerfrei, wenn die Coins mindestens ein Jahr im Besitz waren. Diese Steuerfreiheit soll für Neukäufe zum Jahresende abgeschafft werden. Wie bei Aktien verlangt das Finanzministerium künftig die Abgeltungssteuer.
Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform der Besteuerung von Kryptowährungen. "Kern der Neuregelung soll sein, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten gleich behandelt werden mit Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren wie Aktien", erklärte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Die "Welt" berichtete, das Ministerium von Lars Klingbeil erhoffe sich Mehreinnahmen für den Fiskus von bis zu 350 Millionen Euro jährlich.
Bislang werden Gewinne durch den Verkauf von Kryptowährungen in der Regel nicht besteuert, wenn der Kauf mehr als zwölf Monate zurückliegt. Künftig soll unabhängig von der Haltedauer Abgeltungssteuer fällig werden. Sie beträgt pauschal 25 Prozent.
Die Besteuerung soll nicht rückwirkend erfolgen, wie die "Welt" unter Verweis auf den entsprechenden Gesetzesentwurf berichtete. Geplant ist demnach eine Besteuerung von Krypto-Gewinnen auf Käufe ab dem 31. Dezember 2026. Ein automatischer Steuerabzug durch die Anbieter wie auf Aktiengewinne soll ab 2028 verpflichtend werden. "Den Plattformen soll damit Zeit eingeräumt werden, die notwendigen technischen Verfahren einzuführen", berichtete die Zeitung. Das Finanzministerium rechnet mit steigenden Einnahmen durch die Kryptobesteuerung. 2028 erwartet es dem Bericht zufolge zunächst Einnahmen von 160 Millionen Euro, 2031 dann bis zu 350 Millionen.
Matthias Steger, Steuerberater und Vorstandsmitglied beim Bitcoin Bundesverband, kritisierte die Pläne. Das Einkommensteuergesetz folge dem Grundsatz, private Vermögenszuwächse nicht zu besteuern, sagte er im Podcast "Im Loop" des Portals Finanzfluss. Es gebe keinen sachlichen Grund, Kryptowerte anders zu behandeln als Immobilien, Gold oder Silber. Steuerberater Steger sieht auch die Einbeziehung von Aktien in die Abgeltungssteuer kritisch. Systematisch schlüssig wäre aus seiner Sicht nur, entweder alle privaten Vermögenszuwächse gleich zu besteuern oder keine.