Wirtschaft

Preise künstlich hochgehalten Fritzbox-Hersteller AVM muss saftiges Bußgeld zahlen

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Das Kartellamt ist durch einen anonymen Hinweis auf die Praktiken bei AVM aufmerksam geworden.

Das Kartellamt ist durch einen anonymen Hinweis auf die Praktiken bei AVM aufmerksam geworden.

(Foto: IMAGO/mix1)

AVM schränkt die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte ein. Das Kartellamt sieht darin regelwidrige Preisabstimmungen beim Fritzbox-Hersteller und brummt dem Unternehmen ein Bußgeld in zweistelliger Millionenhöhe auf.

Das Bundeskartellamt geht gegen den Fritzbox-Hersteller AVM vor. Die Bonner Kartellwächter verhängten Bußgelder in einer Höhe von insgesamt 16 Millionen Euro gegen das Berliner Unternehmen und einen Mitarbeiter, wie die Behörde mitteilte. AVM habe die Preise für einzelne Produkte bei sechs Elektrofachhändlern künstlich hochgehalten.

AVM habe die "freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Das Kartellamt sende mit den verhängten Bußgeldern "ein klares Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden". Das Verfahren gegen AVM sei einvernehmlich beendet worden, erklärten die Behörde und das Unternehmen.

Mitarbeiter des Berliner Unternehmens hätten mit den beteiligten Elektronikfachhändlern Abstimmungen über Endverbraucherpreise für AVM-Produkte getroffen, teilte das Kartellamt weiter mit. Die Preise der Händler seien zudem fortlaufend beobachtet worden. Dazu sei sogar mindestens seit Mitte 2019 eine spezielle Software eingesetzt worden.

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In vielen Fällen hatten die Fachhändler nach Interventionen des Unternehmens die Preise für die Verbraucher angehoben. "Die Geschäftsführung von AVM bedauert, wenn das Vorgehen zu Irritationen geführt hat", erklärte AVM. Die Produkte seien "durchweg zu vorteilhaften Preisen im Handel verfügbar" gewesen.

Das Kartellamt sei durch einen anonymen Hinweis auf die Praktiken aufmerksam geworden, dem Durchsuchungen im Februar 2022 folgten, hieß es weiter. Die Bußgeldbescheide seien bereits rechtskräftig, da das Verfahren einvernehmlich beendet wurde. Gegen die beteiligten Händler seien keine Bußgeldbescheide ergangen.

Quelle: ntv.de, mba/rts

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