Wirtschaft

Strafe in Millionenhöhe Gericht verurteilt Porsche zu Schadensersatz

Das Landgericht Stuttgart folgt der Argumentation der Kläger. Nun muss Porsche SE eine Entschädigung an die Anleger zahlen.

Das Landgericht Stuttgart folgt der Argumentation der Kläger. Nun muss Porsche SE eine Entschädigung an die Anleger zahlen.

(Foto: picture alliance / Franziska Kra)

Kläger werfen dem VW-Großaktionär Porsche SE vor, sie zu spät über den Dieselskandal aufgeklärt zu haben. Ihr finanzieller Schaden sei deshalb enorm, argumentieren ihre Anwälte. Das Landgericht Stuttgart urteilt nun in ihrem Sinne.

Das Landgericht Stuttgart hat in einem ersten Urteil über eine Anlegerklage im Zusammenhang mit dem Dieselskandal den VW-Großaktionär Porsche SE zu Schadensersatz verurteilt. Wie zwei Anwaltskanzleien von klagenden Aktionären erklärten, habe die Holding nach Auffassung des Gerichts den Kapitalmarkt zu spät und damit fehlerhaft über die Folgen des Dieselskandals informiert.

Porsche SE
Porsche SE 34,68

Die Kanzlei Nieding + Barth erstritt demnach 3,2 Millionen Euro für den Pensionsfonds der britischen Stadt Wolverhampton. Den von Rechtsanwalt Josef Broich vertretenen Anlegern habe das Gericht 44 Millionen Euro zugesprochen, erklärte deren Partnerkanzlei Tilp. Das Gericht war bislang nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

So wie viele andere Aktionäre der Porsche SE und des Volkswagen-Konzerns werfen die Kläger dem Unternehmen vor, im September 2015 zu spät über die finanziellen Folgen des Dieselskandals informiert zu haben. Dies habe zu Kursverlusten der Anleger geführt. Weitere Klagen sind noch anhängig.

Die Porsche SE wies die Klagen als unbegründet zurück und hatte zuvor erklärt, gegen ein Schadensersatzurteil Rechtsmittel einlegen zu wollen. Zur Zeit des Dieselabgasbetrugs war VW-Chef Martin Winterkorn zugleich Vorstandschef der Porsche SE, über welche die Familien Porsche und Piech ihre Stimmrechtsmehrheit an Volkswagen hält.

Das Gericht folgte den Anwälten zufolge der Argumentation der Kläger, wonach Winterkorns Wissen als VW-Chef auch der Porsche SE bekannt gewesen sein müsste. Eine Gewinnwarnung hätte es schon im Mai 2014 geben müssen. Die Holding dagegen erklärte, es bestehe eine Verschwiegenheitspflicht zwischen den Vorständen der beiden Unternehmen, sodass Winterkorn die Holding über VW-Interna nicht in Kenntnis setzen musste.

Quelle: ntv.de, kpi/rts

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