Kanzler warnt vor VerunsicherungMerz weist SPD bei Erbschaftsteuer in die Schranken

Bei der Erbschaftsteuer werden Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen bevorzugt. Die SPD will das ändern und reiche Erben stärker besteuern. Das löst breite Kritik bei der CSU und in der Wirtschaft aus. Nun wendet sich auch Kanzler Merz gegen die Reformpläne der SPD.
Bundeskanzler Friedrich Merz erteilt den Plänen des Koalitionspartners SPD zur Reform der Erbschaftsteuer eine Absage. Der CDU-Chef sagte beim Neujahrsempfang der Wirtschaft in Halle, das eigentliche Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft seien nicht allein die großen Industrieunternehmen, sondern vor allem die mittleren und kleinen Unternehmen.
"Deswegen möchte ich meinen, unseren Koalitionspartner bitten, durch steuerpolitische Vorschläge in diesen Tagen nicht eine zusätzliche Verunsicherung in die Bevölkerung und insbesondere in die mittelständischen Betriebe hineinzubringen, wenn es denn um die Frage der Nachfolge der nächsten Generationen in diesen Unternehmen geht", so Merz.
Die Bundesregierung solle eine im Laufe des Jahres 2026 erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer abwarten. "Ich möchte nicht, dass die Weitergabe von Betrieben in den Familien durch Steuerlasten zusätzlich erschwert wird", sagte Merz. "Wenn es uns das Bundesverfassungstheater nicht erlaubt, so fortzusetzen, wie es heute ist, dann sollten wir alles tun, um die Nachfolge in den Betrieben so zu ermöglichen, dass sie auch steuerlich erleichtert wird und nicht steuerlich zusätzlich steuerlich erschwert."
Die SPD hatte am Dienstag ihr Konzept für eine Reform der Erbschaftsteuer vorgestellt. Für Privaterben soll nach dem SPD-Konzept einheitlich Folgendes gelten: Jeder darf im Leben eine Million Euro steuerfrei erben. Beim Vererben von Firmen soll ein Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten, darüber fallen dann Steuern an. Die Steuerzahlung kann auf bis zu 20 Jahre gestreckt werden, wenn sich die Erben zum Erhalt von Arbeitsplätzen verpflichten.
Die Pläne hatten breite Kritik in der Wirtschaft ausgelöst. So kritisierte der Verband Die Familienunternehmer, die SPD verkaufe den neuen Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro als Schutz für kleine und mittlere Betriebe. "In der Realität reicht dieser Betrag bei weitem nicht aus, um die Nachfolge in typischen mittelständischen Unternehmen steuerlich abzusichern."
Hintergrund der Debatte um die Erbschaftsteuer ist eine erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur bisherigen Regelung. Dabei geht es um die Frage, ob Privilegien für Firmenerben mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Denn Betriebsvermögen werden derzeit bei der Erbschaftsteuer gegenüber Privatvermögen bevorzugt.