Fußball

Gericht: Fotomontage rechtens Klinsmann darf ans Kreuz

Die Darstellung von Jürgen Klinsmann (44) am Kreuz in der Osterausgabe der Berliner "tageszeitung" (taz) war vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt und ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Klinsmann am Kreuz: So zeigte die "taz" den Trainer des FC Bayern München.

Klinsmann am Kreuz: So zeigte die "taz" den Trainer des FC Bayern München.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz einen Antrag des ehemaligen Trainers des Fußball-Bundesligisten FC Bayern München auf eine Einstweilige Verfügung gegen das Blatt zurückgewiesen, wie Gerichtssprecherin Sibylle Fey bestätigte. In einer Fotomontage hatte die "taz" den damals mehr und mehr unter Druck geratenen - und zwei Wochen später gefeuerten - Bayern-Coach als Gekreuzigten gezeigt und daneben die Überschrift "Always Look on the Bright Side of Life" gestellt.

Dabei handelt es sich um ein Zitat aus dem satirischen Monty-Python-Film "Das Leben des Brian", das sinngemäß dazu auffordert, immer fröhlich zu bleiben. Damit habe das Blatt in zulässiger satirischer Weise den beruflichen Niedergang des Fußballtrainers dargestellt, befanden die Richter. In der rechtlichen Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht von Klinsmann andererseits überwiege eindeutig das Interesse der Tageszeitung.

Quelle: ntv.de, dpa

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