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Mühe zahlt sich ausWie verkauft man am besten seinen Gebrauchtwagen?

08.12.2025, 15:55 Uhr
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Der Winter ist eine gute Zeit für den Gebrauchtwagenverkauf. (Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Sollte man sein altes Auto lieber an privat oder an den Händler veräußern? Was gehört unbedingt ins Online-Inserat? Und was ist bei der Verhandlung mit dem Käufer zu beachten?

Für den Abschied vom alten Auto ist der Winter eine gute Zeit: Durchschnittlich liegen die Verkaufspreise dann höher als im Sommer. Wer seinen Wagen zu Geld machen möchte, kann zwischen mehreren Wegen wählen - alle haben Vor- und Nachteile.

Soll es vor allem schnell und bequem gehen, kommen Autohäuser oder professionelle Ankaufdienste in Frage. Wer jedoch den maximalen Erlös sucht, ist dort meist falsch: Händler wollen beim Weiterverkauf verdienen und bieten in der Regel weniger, als sich im Privatverkauf erzielen ließe. Wer beim gleichen Händler ein anderes Fahrzeug erwirbt, profitiert allerdings oft von einem attraktiven Inzahlungnahme-Preis.

Unabhängig davon kaufen große Vertragshändler meist nur relativ junge Autos oder Modelle mit hohem Restwert an. Ältere Autos im unteren Preissegment sind eher für die Fähnchenhändler an den Ausfallstraßen, Exporteure oder Online-Ankaufsportale interessant. Auf diesen Plattformen lässt sich zunächst bequem vom Rechner aus ein unverbindliches Angebot einholen, die endgültige Summe wird anschließend bei einer Partner-Werkstatt vor Ort festgelegt - häufig auf Basis einer recht strengen Kalkulation.

Höchste Erlöse beim Verkauf an Privatpersonen

Die höchsten Verkaufserlöse lassen sich vor allem bei älteren Autos tendenziell beim Verkauf an Privatpersonen erzielen. Dabei bleibt die Händlermarge beim Verkäufer. Im Gegenzug bedeutet dieser Weg aber deutlich mehr zeitlichen Aufwand und unter Umständen strapazierte Nerven: Vom Erstellen der Anzeige über Probefahrten und Verhandlungen bis hin zu Kaufvertrag und Abmeldung des Autos ist nahezu alles selbst zu organisieren. Gerade der direkte Kontakt mit Interessenten kann sich im Einzelfall als mühsam oder unangenehm erweisen. Zusätzlich braucht es Durchsetzungsstärke in der Preisverhandlung, sonst schrumpft der Vorteil gegenüber dem Händlerverkauf schnell dahin. Kleinere Kratzer oder Bagatellmängel rechtfertigen nicht automatisch einen Preisabschlag.

Heute laufen die meisten Verkäufe über bekannte Portale wie mobile.de, autoscout24.de oder kleinanzeigen.de. Wichtig ist ein seriöser erster Eindruck - mit vielen aussagekräftigen Fotos und einer präzisen Fahrzeugbeschreibung, in der auch vorhandene Schäden benannt werden. Die Bilder sollten bei gutem Licht entstehen, idealerweise an einem sonnigen Tag. Vorher lohnt sich eine gründliche Reinigung - entweder in Eigenregie oder durch eine professionelle Aufbereitung, die je nach Anbieter zwischen 150 und 350 Euro kostet. Außen- und Innenraum sollten vollständig fotografisch dokumentiert sein, Mängel werden offen gezeigt, da sie bei der Besichtigung ohnehin auffallen.

Ausstattungsdetails wichtig

In den Beschreibungstext gehören alle Ausstattungsdetails. Ein frisch bestandener Tüv-Termin oder ein vorhandenes Gebrauchtwagenzertifikat können sich positiv auf den erzielbaren Preis auswirken. Für ein realistisches Preisgefühl hilft ein Blick auf vergleichbare Angebote auf den Verkaufsplattformen.

Wer eine Probefahrt anbietet, sollte sich vorab den Führerschein des Interessenten zeigen lassen. Zur eigenen Absicherung kann eine Begleitperson mitfahren oder es wird ein Pfand vereinbart. Der Fahrzeugbrief bleibt während solcher Termine stets an einem sicheren Ort. Weitere Unterlagen wie Scheckheft, Reparaturrechnungen und HU-Berichte stärken das Vertrauen in den Zustand des Wagens und die Plausibilität der Laufleistung.

Schriftlicher Kaufvertrag muss sein

Ist man sich über den Preis einig, führt an einem schriftlichen Kaufvertrag kein Weg vorbei. Käufer und Verkäufer unterschreiben und behalten jeweils ein Exemplar. Automobilclubs stellen passende Musterverträge auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Der Verkäufer ist verpflichtet, bekannte Mängel offenzulegen, insbesondere frühere Unfallschäden. Gleichzeitig sollte im Vertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden, um sich vor späteren Forderungen zu schützen.

Ebenfalls sinnvoll ist eine Klausel, dass der Käufer das Auto zeitnah ummeldet oder stilllegt. So verhindert der bisherige Halter, weiter für Kfz-Steuer, Versicherung oder mögliche Verkehrsverstöße zu haften. Wer jegliches Risiko vermeiden will, kann das Fahrzeug bereits abgemeldet übergeben. Dann sind Probefahrten allerdings nur noch mit Kurzzeitkennzeichen oder roten Händlernummern möglich.

Beim Bezahlen gilt: erst Geld, dann Schlüssel und Papiere. Fahrzeugdokumente und Schlüssel werden also grundsätzlich erst nach vollständiger Begleichung des Kaufpreises ausgehändigt. Üblich sind Barzahlung oder Direktüberweisung; auf Schuldscheine, Ratenzahlungen oder Kreditkartenzahlungen sollte man sich als privater Verkäufer nicht einlassen.

Quelle: ntv.de, Holger Holzer, sp-x

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