Der Tag

Der Tag Inzestfall von Amstetten: Josef Fritzl könnte in Normalvollzug verlegt werden

Ein Gericht in Österreich hat dem im Inzestfall von Amstetten verurteilten Josef Fritzl in erster Instanz eine Hafterleichterung gewährt. Der 87-Jährige könne unter Auflagen aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen werden, zitierte die österreichische Nachrichtenagentur APA den Sprecher des Landesgerichts Krems, Ferdinand Schuster. Die Staatsanwaltschaft legte allerdings Einspruch mit aufschiebender Wirkung ein, die Sache wurde an das Oberlandesgericht Wien weiterverwiesen. Die Entscheidung des Landesgerichts Krems sieht vor, dass Fritzl unter Auflagen wie psychiatrische Kontrollen in den Normalvollzug entlassen werden kann. Für die Anordnung gelte eine zehnjährige Probezeit.

Laut Gerichtssprecher Schuster beruht die Entscheidung auf einem psychiatrischen Ergänzungsgutachten, das Ende März bei Gericht eingereicht worden sei. Fritzl hatte seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten, regelmäßig missbraucht und sieben Kinder mit ihr gezeugt, von denen eines kurz nach der Geburt starb. Drei der überlebenden Kinder wurden von ihm und seiner Frau in ihrem Haus aufgezogen, die anderen mussten mit ihrer Mutter im Keller leben, ohne je das Tageslicht zu sehen. Erst die Einlieferung der schwer erkrankten ältesten Tochter im April 2008 brachte die Tat ans Licht. Fritzl wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen