Der Tag

Der Tag Schutz vor Diskriminierung von Eltern behinderter Kinder

Eltern von behinderten Kindern müssen vor Diskriminierung geschützt werden. Ihre Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass sie sich um ihre Kinder kümmern können, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Dabei darf der Arbeitgeber aber nicht unverhältnismäßig belastet werden - im Einzelfall muss ein nationales Gericht entscheiden. (Az. C-38/24)

Dem Urteil lag ein Fall aus Italien zugrunde. Die Mutter eines schwerbehinderten Sohns bat ihren Arbeitgeber mehrmals darum, eine Stelle mit festen Arbeitszeiten zu bekommen, damit sie sich um ihren Sohn kümmern könnte. Die Firma erlaubte vorübergehend Anpassungen, aber nicht auf Dauer. Darum zog die Frau vor Gericht.

Der Fall ging bis vor den italienischen Kassationshof. Dieser bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Der EuGH antwortete nun, dass das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen einer Behinderung auch für Arbeitnehmer gelte, die wegen der Unterstützung ihres behinderten Kindes diskriminiert würden. Die entsprechende EU-Richtlinie habe das Ziel, jede Form der Diskriminierung im Beruf wegen einer Behinderung zu bekämpfen. Dabei müssten auch die EU-Grundrechtecharta und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Das allgemeine Diskriminierungsverbot umfasst demnach auch eine "Mitdiskriminierung". Eltern behinderter Kinder dürften im Beruf nicht wegen der Behinderung ihrer Kinder benachteiligt werden.

Quelle: ntv.de

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