Gästeliste von "Caren Miosga"Ulmen-Anwalt kritisiert NDR für Sendung mit Collien Fernandes

Die Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes macht ihrem Ex-Ehemann Christian Ulmen schwere Vorwürfe. In der Talk-Sendung "Caren Miosga" soll ihr Fall am Abend behandelt werden. Dazu eingeladen ist auch Justizministerin Hubig. Das stößt auf scharfe Kritik des Anwalts des Beschuldigten.
Die Talkrunde "Caren Miosga" thematisiert am Sonntagabend in der ARD ein hochaktuelles gesellschaftliches Problem: die digitale Gewalt gegen Frauen und die daraus resultierenden Schutzlücken im deutschen Recht. Im Zentrum der Sendung steht die Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes, deren persönlicher Fall in den vergangenen Tagen eine bundesweite Debatte ausgelöst hat.
Collien Fernandes wirft ihrem Ex-Ehemann Christian Ulmen unter anderem vor, über Jahre hinweg Fake-Profile unter ihrem Namen betrieben und pornografische Inhalte verbreitet zu haben, die offenbar den Eindruck erwecken sollten, dass sie darauf zu sehen sei. Während die Ermittlungsbehörden den Fall prüfen, nutzt Fernandes ihre mediale Plattform, um etwa auf die Lage bezüglich sexualisierter Deepfakes, Identitätsbetrug und gesetzliche Schutzlücken aufmerksam zu machen.
Christian Schertz, der Anwalt von Christian Ulmen, kritisiert die Zusammensetzung der "Caren Miosga"-Gästeliste gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) scharf. "Das Fernsehgericht tagt mit der höchsten Vertreterin der Justiz in Deutschland und der Anzeigenerstatterin", sagt Schertz. Neben Fernandes sind in der Talkshow Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD und Ronen Steinke, leitender Redakteur für Rechtspolitik bei der "Süddeutschen Zeitung", zu Gast.
Dass dies bei einem gerade erst eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten geschehe, hält Schertz für "eklatant rechtsstaatswidrig". Schertz gab zudem an, er habe selbst angeboten, in die Sendung zu kommen, was jedoch mit dem Hinweis abgelehnt wurde, dass die Runde bereits feststehe.
NDR weist die Vorwürfe zurück
Der für "Caren Miosga" zuständige NDR weist diese Vorwürfe gegenüber der FAZ entschieden zurück und beruft sich auf die Pressefreiheit. Die Redaktion erklärte, dass der prominente Fall lediglich als Ausgangspunkt diene, um strukturelle Mängel in der Prävention und im Strafrecht zu beleuchten.
Man habe der Gegenseite vorab ein Konfrontationsschreiben mit detaillierten Fragen zukommen lassen und werde in der Sendung die Unschuldsvermutung für Herrn Ulmen ausdrücklich wahren. Ziel der Sendung sei es primär, das gesellschaftspolitische Problem der digitalen Gewalt und die Arbeit der Justiz zu beleuchten, weshalb auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig geladen ist.
Demos gegen sexualisierte Gewalt
Der Fall der Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes mobilisiert die Menschen in Deutschland. Nach den Großdemonstrationen gegen digitale Gewalt in Berlin und in Hamburg am Rathausplatz, wo Fernandes am Donnerstag überraschend selbst auftrat, gab es auch in anderen Städten Solidaritätsbekundungen mit den Opfern von sexualisierter Gewalt. So etwa in Hannover, Frankfurt, Köln und München. Inzwischen fordern auch Prominente und Influencer in den sozialen Medien härtere Strafen für die Täter. Und auch im Bundestag wird das Thema diskutiert.
Über die Vorwürfe von Collien Fernandes gegen Christian Ulmen hatte vor über einer Woche zuerst der "Spiegel" berichtet. Christian Schertz, der Anwalt des Beschuldigten, kündigte an, gegen die "initiale Berichterstattung" des "Spiegels" gerichtliche Schritte einzuleiten. Bei der Berichterstattung über seinen Mandanten handele es sich "in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung". Zudem würden "unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet", teilte Scherz mit. Auch hat sich der Jurist zu Deepfake-Vorwürfen gegen seinen Mandanten geäußert und diese zurückgewiesen. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
Inzwischen beschäftigen die von Fernandes erhobenen Vorwürfe auch wieder die deutschen Behörden. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat das zunächst eingestellte Verfahren wieder aufgenommen. Dies sei nach "Prüfung der Medienveröffentlichungen" geschehen, teilte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow mit.