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"Psychopathische Wesenszüge" Dreifachmörderin erhält Maximalstrafe

Kein Wort hat Tuba S. an allen 40 Verhandlungstagen gesagt, nun fällt das Urteil gegen die Dreifachmörderin. Der heute 36-Jährigen werden "psychopathische Wesenszüge" attestiert, die vor Gericht die Maximalstrafe der deutschen Justiz rechtfertigen: Lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung.
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