
16.03.2022 10:00 Uhr – 01:49 min
Fristen, Kündigung, Ausnahmen Impfpflicht im Gesundheitswesen: Das gilt ab 16. März
Seit dem 16. März 2022 findet die Impfpflicht im Gesundheitswesen Anwendung. Laut Schätzungen sind zu diesem Zeitpunkt etwa zehn Prozent des Pflegepersonals ungeimpft. Kann die Impfung noch nachgeholt werden? Wie wahrscheinlich sind Ausfälle? ntv gibt einen Überblick.