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Menschen mit Behinderung schützenUrteil aus Karlsruhe: Gesetzgeber muss Triagen regeln

28.12.2021, 12:06 Uhr

Krankenhäuser müssen mit harten Triagen rechnen. In einer Verfassungsbeschwerde fordern mehrere Menschen mit Behinderung eine gesetzliche Versicherung der eigenen Versorgung in einem solchen Notstand. Nun fällt das Bundesverfassungsgericht ein Urteil.

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