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Bundesverfassungsgericht urteiltWann Falschparker ihr Knöllchen nicht zahlen müssen

13.06.2024, 17:49 Uhr

Wer sein Auto falsch parkt, muss in der Regel ein Knöllchen zahlen. Doch was, wenn der Fahrzeughalter gar nicht gefahren ist? Genau darum geht es in einem Fall, der bis vor das Bundesverfassungsgericht geht. Die Richter befinden, dass der Sachverhalt eindeutig ist.

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