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Wohnung von Stephan B. durchsucht Generalbundesanwalt beantragt Haftbefehl

Nach dem Attentat in Halle beantragt Generalbundesanwalt Peter Frank Haftbefehl gegen den Täter. Stephan B. werden "zweifacher Mord, versuchter Mord in neun Fällen und andere Straftaten" vorgeworfen. Zudem wird er dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt.
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