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Entscheidung des Münchner Landgerichts Hofbräukeller muss AfD-Parteiveranstaltung zulassen

Der Wirt des Münchner Hofbräukellers muss der AfD seine Räume für eine Parteiveranstaltung am Freitagabend überlassen. Grund ist der abgeschlossene Mietvertrag zwischen der Partei und dem Hofbräukeller, Das entscheidet das Landgericht München. Der Wirt hatte die Veranstaltung mit einem Auftritt der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry abgesagt - mit Verweis auf den Ruf des Hofbräukellers und Sicherheitsbedenken.
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