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BGH-Urteil gefällt Yelp darf sein Bewertungssystem weiter nutzen

Das Onlinebewertungsportal Yelp darf seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen auf eine automatisierte Auswahl stützen. Das entscheidet der BGH im Streit zwischen einer Fitnessstudiobetreiberin und dem Internetportal. Die Unternehmerin fühlte sich zu schlecht bewertet.
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