Panorama

Tödlicher Unfall am Gardasee Auch zweite Instanz verurteilt Deutsche zu Haft

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Ein Plakat vor dem Gericht fordert Gerechtigkeit für Greta und Umberto.

Ein Plakat vor dem Gericht fordert Gerechtigkeit für Greta und Umberto.

(Foto: picture alliance/dpa)

Das schreckliche Ende eines Paares auf dem Gardasee wühlt 2021 ganz Italien auf: Zwei Deutsche überfahren das kleine Holzboot der Liebenden mit einer Motoryacht. Mehrjährige Haftstrafen verhängt nun auch die zweite Instanz gegen die beiden Angeklagten.

Im Berufungsprozess nach dem tödlichen Bootsunfall auf dem Gardasee in Italien hat ein Gericht in Brescia die Haftstrafen für die zwei angeklagten Deutschen bestätigt. Das Berufungsgericht entschied gegen von der Verteidigung geforderte Strafmilderungen für die beiden Männer aus Bayern, wie der italienische öffentlich-rechtliche Sender Rai am Nachmittag meldete. Die Deutschen waren 2022 in erster Instanz zu Haftstrafen von viereinhalb Jahren beziehungsweise zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden.

Im Juni 2021 hatten die beiden Deutschen auf dem bei Urlaubern beliebten Gardasee im Norden Italiens mit ihrem Luxus-Motorboot in der Nähe von Salò das Holzboot eines italienischen Pärchens aus der Umgebung gerammt. Der 37-jährige Umberto Garzarella und seine Freundin Greta Nedrotti starben. Die beiden Männer legten nach der Verurteilung in erster Instanz Berufung ein.

Im damaligen Prozess sagten die Deutschen aus, in der Nacht nicht bemerkt zu haben, mit einem Boot kollidiert zu sein. Stattdessen gingen sie von Treibgut aus. Später mehrten sich Zweifel an der Darstellung. Aufnahmen einer Überwachungskamera kursierten, auf dem der Bootslenker beim Anlegen nach dem Unfall ins Wasser fiel und dann torkelnd an Land ging. Die Vermutung: Die beiden Männer aus Bayern sollen betrunken gewesen sein.

Angeklagte noch auf freiem Fuß

In dem nun zu Ende gegangenen Berufungsprozess wurde erneut geklärt, was wirklich in der Sommernacht im Juni 2021 passiert ist. Die Staatsanwaltschaft plädierte für die Bestätigung der Urteile von 2022. Die Anwälte der Deutschen hielten nach Medienberichten dagegen. Italiens Rechtssystem kennt drei Instanzen. Der Anwalt eines der beiden Verurteilten kündigte bereits Berufung an. Auch nach der ersten Verurteilung im März 2022 hatte der Bootslenker italienischen Medienberichten zufolge bereits wenige Monate später den Hausarrest verlassen können und war freigekommen. Ob und wann die Verurteilten die Haft antreten müssen, war zunächst unklar.

Einer der beiden Angeklagten bat die Angehörigen der Todesopfer um Verzeihung. "Was passiert ist, war eine schreckliche Tragödie, und es gibt kein Zurück", zitierte ihn die Nachrichtenagentur Ansa aus dem Gerichtssaal. "Wir haben auch zwei Kinder, und der Verlust eines Kindes ist unverzeihlich." Er wisse, dass sie diese Entschuldigung nicht annehmen könnten, "aber vielleicht kann das in der Zukunft passieren".

Der Vorfall löste in Italien große Bestürzung aus – und zog auch rechtliche Konsequenzen nach sich. Italien hatte vergangenes Jahr das Gesetz für solche Straftaten verschärft. Die vom Parlament abgesegnete Regelung sieht vor, dass Unfälle auf dem Wasser wie Unfälle auf der Straße behandelt werden. Bei fahrlässiger Tötung in der Seeschifffahrt ist so künftig eine Höchststrafe von sieben Jahren möglich. Bei Fahrerflucht und Trunkenheit drohen bis zu 18 Jahre.

Quelle: ntv.de, mau/dpa

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