An Fahrbahn festgeklebt Gericht verurteilt Autobahn-Blockierer
30.08.2022, 17:52 Uhr
Mit Straßenblockaden in ganz Deutschland will die "Letzte Generation" auf die Klimakrise aufmerksam machen.
(Foto: picture alliance/dpa)
Ende Juni klebt sich ein Klimaaktivist auf einer Autobahnauffahrt in Berlin fest und stört so den Verkehr. Nun fällt ein Richter das Urteil im bundesweit ersten Prozess im Zusammenhang mit den Straßenblockaden der "Letzten Generation".
Im bundesweit ersten Prozess im Zusammenhang mit Blockadeaktionen der Gruppe "Letzte Generation" hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 20-jährigen Klimaaktivisten zu 60 Stunden Freizeitarbeit verurteilt. Das Gericht sprach Nils R. wegen seiner Teilnahme an einer Straßenblockade in der Hauptstadt der Nötigung schuldig. R. hatte sich demnach am Morgen des 29. Juni zusammen mit anderen Aktivisten der Gruppe auf eine Auffahrt zur Autobahn 100 gesetzt und festgeklebt.
Dies sei "rechtlich als Nötigung zu bewerten", sagte der Vorsitzende Richter Günter Räcke. Andere dürften nicht zum Mittel gemacht werden, um politischen Druck auszuüben. Die Ziele der Gruppe wie den Kampf gegen die Klimakrise dürfe das Gericht dabei nicht bewerten. "Natürlich ist das beängstigend, was passiert", sagte Räcke in Bezug auf den Klimawandel. Aber es müsse andere Wege des Einsatzes dagegen geben.
R. war zudem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Räcke sah diesen Vorwurf jedoch nicht als erfüllt an. R. habe keine Gewalt gegen die Polizeibeamten, die seine Hände mit Öl von der Straße gelöst hatten, angewandt. Die Verurteilung erfolgte - wie von der Jugendhilfe angeregt - nach Jugendstrafrecht. Räcke begründete dies unter anderem damit, dass R. erst vor kurzer Zeit sein Elternhaus verlassen habe. Der 20-jährige war im vergangenen Jahr nach Leipzig gezogen, um dort Philosophie zu studieren. "Ich habe die Hoffnung, er hat heute einiges verstanden", sagte der Richter.
"Wir müssen stören"
Zu Beginn der mehrstündigen Verhandlung hatte der 20-Jährige eine Erklärung vorgelesen, in welcher er seine Teilnahme an der Blockade begründete. "Es tut mir leid, dass wir stören müssen, aber wir müssen stören", hieß es darin unter anderem. Die Bundesregierung handle nicht der Lage entsprechend. Anschließend folgte eine Diskussion zwischen dem Richter und dem Verteidiger, Lukas Theune, über die Rechtmäßigkeit der Blockade. Theune forderte mehrmals, das Verfahren einzustellen. "So ein langes Rechtsgespräch habe ich noch nie geführt", sagte Räcke anschließend.
Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die beantragt hatte, den Aktivisten wie einen Erwachsenen zu verurteilen und eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro zu verhängen. Sein Verteidiger plädierte hingegen auf einen Freispruch beziehungsweise bei einer Verurteilung auf die Anwendung von Jugendstrafrecht.
Bereits 66 Strafbefehle erlassen
Die Staatsanwaltschaft der Hauptstadt beantragte nach Angaben einer Gerichtssprecherin 116 Strafbefehle gegen Straßenblockierer, 66 davon wurden bereits erlassen. Gegen 24 wurden Einsprüche eingelegt, so dass es zu Verhandlungen kommen wird. Der Sprecherin zufolge werden jedoch noch mehr Einsprüche erwartet.
Die erste Verhandlung in diesem Zusammenhang fand nun in Berlin statt. Auch R. hatte gegen seinen Strafbefehl in Höhe von 450 Euro Einspruch eingelegt. Nach Angaben der Gruppe "Letzte Generation" war es zudem der erste Prozess nach den Blockadeaktionen bundesweit. Der zweite Prozess findet am Donnerstag statt. Einem 59-Jährigen wird die Teilnahme an drei Straßenblockaden in der Hauptstadt vorgeworfen.
Quelle: ntv.de, uzh/AFP