Panorama

13 Jahre unschuldig in Haft? "Badewannen-Mord" kommt wieder vor Gericht

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20 Tage sind für den neuerlichen Prozess vorgesehen.

20 Tage sind für den neuerlichen Prozess vorgesehen.

(Foto: dpa)

Mehr als 13 Jahre sitzt ein Hausmeister im Gefängnis, weil er eine Seniorin in der Badewanne ertränkt haben soll. Nun belegen neuere Gutachten, dass die alte Frau wohl durch einen Unfall starb. Das mutmaßliche Justizopfer wappnet sich für einen harten Prozess um seine Rehabilitation.

Vor seinem neuen Prozess um den sogenannten "Badewannen-Mord" spart das mutmaßliche Justizopfer Manfred Genditzki nach Angaben seiner Anwältin Urlaub an. Er bereite sich auf den Prozess vor, indem er "Überstunden macht und seinen Urlaub aufspart", sagte Rechtsanwältin Regina Rick vergangene Woche in München. Er fahre für eine Käserei Käse aus und wolle sich für die auf 20 Tage angesetzte Verhandlung nicht freistellen lassen. Schließlich habe seine Familie "wirtschaftlich genug gelitten".

Heute soll vor dem Landgericht München I der mittlerweile dritte Prozess um den Mord beginnen, der womöglich keiner war. Die entscheidende Frage des Verfahrens ist: Saß der als "Badewannen-Mörder" verurteilte Genditzki 4912 Tage lang - mehr als 13 Jahre also - unschuldig in Haft?

Mitte August 2022 war er aus dem Gefängnis entlassen worden, weil es erhebliche Zweifel daran gab, dass er den Mord, für den er vor mehr als 13 Jahren verurteilt wurde, tatsächlich begangen hat. Das Landgericht München II hatte ihn 2010 zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Nach Ansicht der damals zuständigen Kammer hatte er im Oktober 2008 eine 87 Jahre alte Bewohnerin des Hauses in Rottach-Egern, in dem er als Hausmeister arbeitete, in der Badewanne ertränkt.

Anwältin irritiert über neues Mammutverfahren

Nachdem sein damaliger Verteidiger Revision eingelegt hatte, kam es aber auch in einem zweiten Prozess zum Schuldspruch. Seit 2012 war das Urteil rechtskräftig, jetzt kommt es zu einem dritten Prozess. Aktuelle Gutachten legen nahe, dass es sich womöglich eher um einen Unfall der alten Frau gehandelt haben könnte.

Die Entscheidung der Kammer beruhe "auf einer computergestützten biomechanischen Simulation des Tatgeschehens. Demnach wäre auch ein Sturzgeschehen aus einer plausiblen Ausgangsposition möglich. "Dies hatte das sachverständig beratene Tatgericht noch nicht berücksichtigen können", schreibt das Landgericht in seiner Begründung vom August und verweist außerdem auf ein thermodynamisches Gutachten, das einen Todeszeitpunkt nahelegt, der nicht mit dem Zeitfenster für das angebliche Verbrechen übereinstimmt.

Anwältin Rick zeigte sich "irritiert" darüber, dass das Gericht trotz der aus ihrer Sicht deutlichen Beweise für die Unschuld ihres Mandanten 20 Verhandlungstage angesetzt hat. Das seien mehr als in den vorangegangenen Prozessen. "Jetzt müssen wir nochmal von vorne anfangen", sagte sie. "Es wird ein sehr anstrengendes, langes Verfahren."

Quelle: ntv.de, mau/dpa

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