Panorama

Deutsche entführt und getötet Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Hamas-Kämpfer

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Die Hamas-Kämpfer stehen im Verdacht, Mitglieder einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu sein.

Die Hamas-Kämpfer stehen im Verdacht, Mitglieder einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu sein.

(Foto: imago images/Nicolaj Zownir)

Der israelischen Regierung zufolge haben Hamas-Kämpfer etwa 150 Menschen in den Gazastreifen verschleppt. Unter den Entführten befinden sich wahrscheinlich auch deutsche Staatsangehörige. Der Generalbundesanwalt leitet nun Ermittlungen ein.

Der Generalbundesanwalt hat ein Ermittlungsverfahren gegen noch unbekannte Mitglieder der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas eingeleitet. Die Ermittlungen stünden im Zusammenhang mit der möglichen Entführung und Tötung von deutschen Staatsbürgern in Israel, sagte eine Sprecherin in Karlsruhe. Es gehe um den Verdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.

Die Hamas hatte am Samstag Tausende Raketen auf Israel abgefeuert, gleichzeitig drangen Hunderte Kämpfer in den Süden des Landes ein und töteten Zivilisten und Soldaten. Die Zahl der Todesopfer stieg inzwischen auf mehr als 900 auf israelischer und mehr als 680 auf palästinensischer Seite im Gazastreifen, den Israel als Vergeltung aus der Luft angriff. Tausende weitere Menschen wurden auf beiden Seiten verletzt.

Zudem wurden Angaben der israelischen Regierung zufolge etwa 150 Menschen von Hamas-Kämpfern in den Gazastreifen verschleppt. Unter den Entführten sind nach Angaben aus dem Auswärtigen Amt offenbar auch Menschen mit doppelter israelischer und deutscher Staatsbürgerschaft. Medienberichten zufolge ist eine deutsche Touristin unter den Getöteten.

Deutsche Strafverfolger können wie ihre Kollegen in vielen anderen Ländern in bestimmten Fällen auch dann aktiv werden, wenn Straftaten im Ausland begangen wurden. Prominente Verfahren sind Ermittlungen der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit dem syrischen Bürgerkrieg. Grundlage dieser Fälle ist das im sogenannten Römischen Statut festgelegte Völkerstrafrecht, das Deutschland und mehr als 120 weitere Staaten anerkannt haben. Daneben verpflichtet das deutsche Strafgesetzbuch die Staatsanwaltschaften zu Ermittlungen in weiteren Auslandsfällen, etwa bei Verbrechen gegen deutsche Staatsbürger wie in diesem Fall.

Quelle: ntv.de, lar/AFP/rts

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