Heimtückisch und grausamEhefrau angezündet - Mann muss lebenslang in Haft

In Niedersachsen zündet ein Mann im Mai 2025 die Mutter seiner Kinder an. Die brennende Frau stürzt anschließend aus einem Fenster. Sie erliegt noch am selben Tag ihren Verletzungen. Ein Gericht verurteilt den 51-Jährigen nun.
Weil er seine schlafende Ehefrau mit Brandbeschleuniger angezündet und getötet haben soll, ist ein 51-Jähriger vom Landgericht Braunschweig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach den Angeklagten wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher sagte. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Laut Anklage übergoss der Mann seine schlafende Ehefrau im Mai 2025 im niedersächsischen Goslar mit einem mutmaßlichen Gemisch aus Benzin und flüssigem Grillanzünder und zündete sie an. Die Tat soll aus Eifersucht geschehen sein. Der Angeklagte habe angenommen, seine Frau betrüge ihn.
Die 40-jährige Frau habe sofort in Flammen gestanden. Sie sei durch das Schlafzimmerfenster etwa vier Meter tief auf eine Rasenfläche gestürzt und habe Knochenbrüche erlitten. Nach der Tat weckte der Angeklagte die gemeinsamen Kinder und verließ mit ihnen das Haus. Der älteste Sohn hörte Hilferufe seiner Mutter, entdeckte sie und löschte die Flammen. Die Frau kam schwer verletzt in ein Krankenhaus und starb noch am selben Tag. Etwa 90 bis 100 Prozent der Körperoberfläche waren verbrannt.
Mit dem Schuldspruch stellte das Gericht auch die Mordmerkmale der Heimtücke, Grausamkeit und gemeingefährlichen Mittel fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision dagegen ist möglich.