Panorama

Land erweitert 2G-Option Einzelhandel in Hessen darf Ungeimpfte aussperren

Bislang können Betreiber im hessischen Kultur-, Gastronomie- und Veranstaltungsbereich wählen, ob sie nur noch Corona-Geimpfte und -Genesene in ihre Räumlichkeiten lassen. Nun erweitert die Landesregierung das 2G-Optionsmodell. Es gilt künftig auch im Einzelhandel.

Auch Einzelhändler in Hessen können nun wählen, ob sie nur noch Corona-Geimpfte und -Genesene in ihren Läden empfangen. Dieses 2G-Optionsmodell wird auf den gesamten Einzelhandel ausgeweitet, wie die Landesregierung zu den neuen Beschlüssen des Corona-Kabinetts mitteilte.

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Das 2G-Optionsmodell gilt nun im gesamten Einzelhandel in Hessen.

(Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

"Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden", sagte Ministerpräsident Volker Bouffier. "Das heißt dann aber auch, dass ohne 2G weiter die Abstands- und die Maskenpflicht gelten."

Betreiber im Kultur-, Gastronomie- und Veranstaltungsbereich konnten bereits die 2G-Regel anwenden. Wer nur Geimpfte und Genesene in seine Räume oder Läden lässt, darf auf die Abstands- und Maskenpflicht verzichten.

Die angepasste und bis zum 7. November verlängerte Corona-Verordnung des Landes sieht zudem Lockerungen vor, die auch Weihnachtsmärkte betreffen. Diese könnten in diesem Jahr stattfinden, Zugangskontrollen seien nicht erforderlich, erklärte Bouffier. Generell gilt für Volksfeste: Sie können ohne Genehmigung bestimmter Personenzahlen durchgeführt werden.

Zu den neuen Corona-Regeln gehört außerdem, dass in Alten- und Pflegeheimen bei einem einzelnen Infektionsfall kein automatisches Betretungsverbot für die gesamte Einrichtung mehr gilt. Stattdessen sollen individuell erforderliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Strengere Regelungen sieht die Verordnung auch vor: Ungeimpftes Krankenhauspersonal muss sich zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. In Schulen gilt: Maske auf am Sitzplatz und tägliche Tests unmittelbar nach einem positiven Schnelltest etwa eines Mitschülers - und nicht erst nach der Bestätigung durch einen genaueren PCR-Test.

Quelle: ntv.de, mbe/dpa

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