"Ich liebe sie" Emotionale Christina Block bestreitet Auftrag zur Entführung ihrer Kinder
25.07.2025, 11:24 Uhr Artikel anhören
Christina Block kam mit ihren Anwälten und ihrem Lebensgefährten Gerhard Delling zu dem Prozess in das Landgericht Hamburg.
(Foto: dpa)
Hat Christina Block den Auftrag zur Entführung ihrer eigenen Kinder aus Dänemark gegeben? Damit beschäftigt sich das Landgericht Hamburg, nun sagt die Unternehmerin aus.
Im Prozess um die Entführung ihrer Kinder hat die Hamburger Unternehmerin Christina Block bestritten, den Auftrag zu der Verschleppung gegeben zu haben. "Ich habe die Entführung an Silvester nicht in Auftrag gegeben", sagte sie. Sie habe davon auch nichts gewusst. Als Block in der schriftlich vorbereiteten Einlassung über ihre Kinder sprach, versagte zwischendurch immer wieder ihre Stimme. "Ich bin ihre Mutter, ich liebe sie", sagte sie. Die Kinder seien über Nacht aus ihrem Leben gerissen worden.
Christina Block kämpft seit Jahren um zwei ihrer vier Kinder. Sie leben seit August 2021 bei ihrem Vater in Dänemark. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft behielt er sie nach einem Besuch widerrechtlich bei sich.
Die beiden Kinder - damals 10 und 13 Jahre alt - waren dann in der Silvesternacht 2023/24 von mehreren Männern in Dänemark entführt und nach Deutschland gebracht worden. Bei der Mutter blieben der Junge und das Mädchen nur wenige Tage, weil das Hanseatische Oberlandesgericht aufgrund eines Eilantrags des Vaters entschied, dass ihm die Kinder zurückgegeben werden müssen.
Christina Block wird vorgeworfen, den Auftrag zu der Entführung gegeben zu haben. Die 52-Jährige weist die Anschuldigung zurück - ebenso ihr der Beihilfe angeklagter Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling, sowie die übrigen fünf Beschuldigten in dem Verfahren.
Der Prozess begann am 11. Juli. An diesem Freitag ist der dritte Verhandlungstag. Angesetzt waren für das Verfahren ursprünglich 37 Verhandlungstermine bis kurz vor Weihnachten. Zwei Termine hatte die Vorsitzende Richterin am 15. Juli aufheben lassen, weil es Streit um die Zulassung der beiden Kinder als Nebenkläger gab. Auf Beschwerde der Verteidigung wurde die Zulassung zunächst widerrufen.
Quelle: ntv.de, ghö/dpa