Panorama

Besonders häufig vernachlässigtFälle von Kindeswohlgefährdung kletterten 2024 auf Rekordwert

15.12.2025, 11:41 Uhr
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Eine Kindeswohlgefährdung liegt demnach vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht. (Foto: picture alliance/dpa)

Psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt: Im vergangenen Jahr melden die deutschen Jugendämter mehr als 72.000 Kindeswohlgefährdungen. Damit steigt die Zahl laut Statistischem Bundesamt auf einen neuen Höchststand. Etwa jedes zweite Kind ist jünger als neun Jahre.

Die Zahl der gemeldeten Kindeswohlgefährdungen in Deutschland hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts stellten die Jugendämter 2024 bei rund 72.800 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt fest. Die Zahl solcher Fälle stieg damit binnen fünf Jahren um fast ein Drittel (31 Prozent) oder 17.300.

Die betroffenen Kinder waren demnach im Durchschnitt 8,3 Jahre alt. Etwa jedes zweite (52 Prozent) Kind war jünger als neun Jahre, jedes dritte (33 Prozent) sogar unter sechs Jahre.

Besonders häufig stellten die Behörden Anzeichen von Vernachlässigung (58 Prozent) und für psychische Misshandlungen (37 Prozent) fest. In weiteren 28 Prozent der Fälle gab es Hinweise für körperliche Misshandlungen und in sechs Prozent für sexuelle Gewalt. Während von Vernachlässigungen und körperlichen Misshandlungen Jungen etwas häufiger betroffen waren, galt das im Fall von psychischer und vor allem sexueller Gewalt für die Mädchen.

Im Vorfeld prüften die Jugendämter 2024 insgesamt rund 239.400 Verdachtsfälle. Damit nahmen die Gefährdungseinschätzungen binnen fünf Jahren um 38 Prozent zu und erreichten ebenfalls einen neuen Höchststand.

Nur wenige Hinweise aus Familien

Die meisten Hinweise auf eine mögliche Gefährdungssituation kamen von Polizei und Justiz (31 Prozent). Etwas seltener kamen die Hinweise aus der Bevölkerung, also von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym (21 Prozent). Dahinter folgen die Kinder-, Jugend- oder Erziehungshilfe (13 Prozent) und die Schulen (12 Prozent). Nur in etwa einem Zehntel der Fälle stammten die Hinweise aus den Familien selbst, also von den betroffenen Minderjährigen (2 Prozent) oder deren Eltern (7 Prozent).

Eine Kindeswohlgefährdung liegt demnach vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und dem entgegenzuwirken.

Quelle: ntv.de, are/AFP

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