Panorama

Staatsanwaltschaft ermittelt Geldwäsche bei Versteigerung von Bushido-Villa?

Das Anwesen gehörte einst Bushido und der Clan-Größe Arafat Abou-Chaker.

Das Anwesen gehörte einst Bushido und der Clan-Größe Arafat Abou-Chaker.

(Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto)

Als einziger Bieter bei der Zwangsversteigerung von Bushidos früherer Villa erhält ein 21-Jähriger den Zuschlag. Doch woher stammen die Millionen, mit denen der Sohn eines Clan-Chefs bezahlt? Gleich mehrere Staatsanwaltschaften nehmen den Verkauf unter die Lupe.

Nach der Zwangsversteigerung des millionenschweren ehemaligen Anwesens von Rapper Bushido und einem Clan-Chef ermittelt die Staatsanwaltschaft Bochum wegen des Verdachts der Geldwäsche. Es sei ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person aus Oer-Erkenschwick eingeleitet worden, teilte Oberstaatsanwalt Jan Oelbermann auf Anfrage mit. Es werde geprüft, ob für den Kauf der Immobilie im brandenburgischen Kleinmachnow Geld aus Straftaten verwendet wurde.

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Auch Brandenburger Staatsanwälte prüfen den Fall. Die Immobilien gehörten einst dem Rapper Bushido und der Berliner Clan-Größe Arafat Abou-Chaker. Mitte Juni war das Anwesen am Amtsgericht Potsdam zwangsversteigert worden. Das Villenensemble und die Grundstücke mit einer Gesamtfläche von mehr als 16.600 Quadratmetern waren beim Amtsgericht Potsdam für rund 7,4 Millionen Euro versteigert worden. Als einziger Bieter war ein 21 Jahre alter Sohn des Clan-Chefs zum Zuge gekommen. Der Verkehrswert der Immobilie war mit 14,8 Millionen Euro beziffert worden. Das Gebot des 21-Jährigen entsprach der Mindestsumme, die geboten werden musste.

Hintergrund der Versteigerung ist die Trennung der einstigen Geschäftspartner. Diese beschäftigt seit 2020 auch das Landgericht Berlin in einem Strafprozess - mit Bushido, bürgerlich Anis Mohamed Ferchichi, als Nebenkläger und Zeuge. Angeklagt sind Arafat Abou-Chaker und drei Brüder des Clan-Chefs. Die Anklage lautet auf Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue.

Quelle: ntv.de, chl/dpa

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