Luftfahrtbundesamt verklagtGermanwings-Absturz kommt erneut vor Gericht

Der Absturz eines Germanwings-Flugzeugs 2015 erschüttert ganz Deutschland. Betroffene erhalten von der Lufthansa eine freiwillige Entschädigung - ihrer Meinung nach ist das aber zu wenig. Deshalb verklagen sie nun den Staat. Das Gericht macht ihnen aber wenig Hoffnung auf Erfolg.
Elf Jahre nach dem Absturz eines Germanwings-Flugzeugs in den französischen Alpen mit 150 Toten verhandelt das Landgericht Braunschweig ab 28. August über eine Schadenersatzklage von 30 Betroffenen gegen den deutschen Staat. Wie das niedersächsische Gericht mitteilte, richtet sich die Klage konkret gegen das in Braunschweig ansässige Luftfahrtbundesamt. Laut Klägern sollen die Behörden die Flugtauglichkeit des Co-Piloten nicht genügend überwacht und damit ihre Amtspflichten verletzt haben.
Der Co-Pilot ließ die Maschine dem Ergebnis der Unfalluntersuchungen zufolge am 24. März 2015 absichtlich abstürzen. Er war psychisch erheblich vorbelastet und hätte dem Ermittlungsergebnis zufolge nicht fliegen dürfen. Eine Krankschreibung, die auch für den Absturztag galt, enthielt er seinem Arbeitgeber vor. Für die Tat nutzte er einen Toilettengang des Piloten und schloss sich währenddessen im Cockpit ein.
Nach vorläufiger rechtlicher Einschätzung des Gerichts könnte die Klage der Hinterbliebenen allerdings "unschlüssig" sein. Das habe die Kammer den Klägern bereits vorab schriftlich mitgeteilt, teilte es mit.
Schadenersatz zwischen 500 und 110.000 Euro
Amtshaftungsansprüche gegen den Staat schieden grundsätzlich aus, wenn Betroffene auf andere Weise Ersatz erlangen könnten. Dies könne nach vorläufiger Einschätzung hier "insbesondere im Hinblick auf mögliche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft der Fall sein".
Laut Gericht fordern die Kläger in dem Zivilverfahren Schadenersatz von je zwischen 500 und 110.000 Euro. Teilweise berufen sie sich dabei auf eigene Ansprüche, teils leiten sie diese aus dem Tod von Passagieren her. Angesetzt sei für den 28. August zunächst eine mündliche Verhandlung, hieß es weiter. Eine Beweisaufnahme werde dabei nicht vorgenommen.
Der Germanwings-Flug hatte sich auf dem Weg vom spanischen Barcelona nach Düsseldorf befunden. Alle Insassen kamen bei dem Absturz ums Leben. An Bord der Maschine mit der Kennung 4U9525 waren 144 Passagiere und sechs Crewmitglieder. Unter den Toten waren insgesamt 72 Deutsche, darunter 16 Schülerinnen und Schüler und zwei Lehrerinnen einer Schule aus dem nordrhein-westfälischen Haltern am See. Germanwings war eine Tochterfluglinie der Deutschen Lufthansa. Sie stellte ihren regulären Flugbetrieb 2020 ein.
Vorherige Klagen gegen die Lufthansa auf zusätzliches Schmerzensgeld, neben den freiwilligen Zahlungen des Konzerns, scheiterten vor Gericht. Das Oberlandesgericht Hamm begründete das Urteil im September 2021 damit, dass nicht die Fluglinie, sondern der Staat für die medizinische Überwachung der Piloten verantwortlich sei.