Panorama

Hollywoodreifer AusbruchHäftling flieht über das Dach aus JVA Duisburg-Hamborn

30.08.2026, 11:25 Uhr
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Das Gebäude des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn mit angeschlossener JVA. (Foto: picture alliance / blickwinkel/H. Blossey)

In der Nacht gelingt einem Häftling der JVA Duisburg-Hamborn eine spektakuläre Flucht: Er schafft es aus seiner Zelle im dritten Stock über das Dach zu entkommen. Bisher fehlt jede Spur von dem Mann.

Mit einem hollywoodreifen Ausbruch ist ein 35 Jahre alter Untersuchungsgefangener am frühen Morgen gegen 3.20 Uhr aus der JVA Duisburg-Hamborn entkommen. Das teilte das Justizministerium NRW mit. Von dem Mann gab es am frühen Vormittag keine Spur, wie ein Sprecher der Duisburger Polizei bestätigte. Die Fahndung läuft.

Der wegen Diebstahlverdachts inhaftierte Mann hatte, wie ein Sprecher des Justizministeriums sagte, einen der Gitterstäbe vor dem Fenster seiner Zelle im dritten Stock des Gebäudes auf bisher unklare Art entfernt - möglicherweise durchgesägt. Dann drückte er die weitere Feinvergitterung vor dem Fenster beiseite, kletterte durch den sehr schmalen Spalt und floh offensichtlich über das Dach. Zuvor muss er nach Angaben des Sprechers außen über die Fassade vom dritten in den vierten Stock geklettert sein und auch noch die Sicherung der Dachkante überwunden haben.

"Der heutige Ausbruch ist absolut inakzeptabel. Die oberste Priorität hat jetzt die schnelle Ergreifung des flüchtigen Untersuchungshäftlings", erklärte NRW-Justizminister Benjamin Limbach von den Grünen. Parallel müsse der Vorfall umfassend aufgeklärt werden.

Ein Sicherheitsexperte des Ministeriums sei bereits vor Ort in der Anstalt und habe die Ermittlungen aufgenommen. "Wir werden lückenlos aufklären, wie diese Sicherheitslücke entstehen konnte, um aus den Ergebnissen umgehend die notwendigen Konsequenzen zu ziehen", kündigte der Minister an. Der Mann saß laut Ministerium wegen des Diebstahlsvorwurfs seit dem 10. Februar in Untersuchungshaft. Zwischenzeitlich sei er aber zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, raf/dpa

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