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Gefangenen zu Tode gefoltert IS-Terrorist Nils D. wegen Mordes verurteilt

Der angeklagte IS-Terrorist Nils D. (2.v.r.) zwischen seinen Anwälten im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts.

Der angeklagte IS-Terrorist Nils D. (2.v.r.) zwischen seinen Anwälten im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts.

(Foto: dpa)

Der Dinslakener Nils D. ist bereits als IS-Terrorist verurteilt, als neue Vorwürfe gegen ihn auftauchen. Der 31-Jährige soll in einem syrischen Gefängnis Menschen gefoltert haben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf spricht ihn schuldig, bleibt beim Strafmaß aber hinter der Forderung der Anklage zurück.

Nach mehr als zwei Jahren Prozessdauer ist der deutsche IS-Dschihadist Nils D. vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der Deutsche hat in einem Gefängnis des sogenannten Islamischen Staats in Syrien einen Gefangenen zu Tode gefoltert. Das Gericht sprach den 31-Jährigen aus Dinslaken zudem wegen Kriegsverbrechen gegen eine Person und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig. Damit verhängte das Gericht in der Landeshauptstadt bereits zum zweiten Mal eine Freiheitsstrafe gegen den Angeklagten.

Der Angeklagte war laut Urteil von März bis Anfang November 2014 Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Als Wärter in einem IS-Gefängnis in Syrien beteiligte er sich nach Auffassung des Gerichts an der Bestrafung eines Gefangenen, die mit dessen Tod endete. In zwei weiteren angeklagten Fällen sprach ihn der Senat frei, weil der Hauptbelastungszeuge diese nicht mehr bestätigte.

Als strafmildernd wertete das OLG die Hilfe des Angeklagten bei der Aufklärung anderer terroristischer Straftaten, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Außerdem rechnete das Gericht eine bereits früher verbüßte viereinhalbjährige Haftstrafe auf das Strafmaß an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Generalbundesanwalt beantragte in dem Verfahren gegen D. eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Die Verteidigung forderte einen Freispruch oder andernfalls eine Verurteilung zu einer milden zeitigen Freiheitsstrafe.

Die Bundesanwaltschaft legte D. zur Last, im Jahr 2014 als IS-Mitglied mindestens drei Gefangene in einem IS-Gefängnis in Syrien grausam gefoltert und getötet zu haben. Die Taten soll er gemeinsam mit anderen IS-Mitgliedern begangen haben. Zu den Vorwürfen schwieg D. entgegen der Ankündigung, zum Ende des Prozesses eine neue Aussage machen zu wollen, bis zuletzt.

Anwalt Lars Brögeler hatte am Mittwoch in seinem Plädoyer am Düsseldorfer Oberlandesgericht gesagt, nichts spreche dafür, dass Nils D. einen Gefangenen des IS in Syrien gefoltert und getötet habe. Die Aussagen mehrerer Zeugen seien voller Widersprüche gewesen. Ein Anklagevertreter hingegen hatte gesagt, "er hat regelmäßig und systematisch gefoltert".

Nils D. bereits zuvor zu Haft verurteilt

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Wegen seiner aktiven mitgliedschaftlichen Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung hatte ihn das Oberlandesgericht bereits im März 2016 zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Er gehörte der berüchtigten "Lohberger Brigade" von Salafisten aus dem Zechenviertel Dinslaken-Lohberg an, die sich in Syrien dem IS angeschlossen hatten. Damals war das Gericht davon ausgegangen, dass er einem Sturmtrupp des IS angehört hatte. Nach seiner Verurteilung tauchten ehemalige Gefangene auf, die aussagten, der Deutsche sei in einem Gefängnis des IS im syrischen Manbidsch einer der Folterer gewesen. Im Juli 2018 erhob die Bundesanwaltschaft erneut Anklage gegen ihn wegen dreifachen Mordes und Kriegsverbrechen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnte ein zweites Verfahren gegen D. zunächst ab. Es sei nicht auszuschließen, dass die Vorwürfe bereits Gegenstand des vorherigen Strafverfahrens gewesen seien. Ein Verurteilter dürfe nicht noch einmal wegen derselben Tat bestraft werden. Gegen diese Entscheidung legte die Bundesanwaltschaft erfolgreich Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein, weswegen die Anklage letztlich zugelassen wurde.

Quelle: ntv.de, hul/dpa/AFP

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