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Persönlichkeitsrechte verletzt?Jüdin klagt nach Antisemitismuseklat auf documenta

25.03.2026, 15:43 Uhr
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Documenta-Mitarbeiter bauen im Juni 2022 das Banner "People's Justice" des indonesischen Künstlerkollektivs Taring Padi ab. (Foto: dpa)

Vor rund vier Jahren löst ein Kunstwerk auf der documenta-Ausstellung in Kassel Protest aus, auf dem ein israelischer Soldat verunglimpfend dargestellt wird. Eine Holocaust-Hinterbliebene fordert Schmerzensgeld. Die erste Gerichtsverhandlung endet aber nicht wie erhofft.

Der Antisemitismusskandal der documenta fifteen hat ein juristisches Nachspiel: Eine jüdische Klägerin fordert von der documenta und Museum Fridericianum gGmbH Schmerzensgeld wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Kassel konnte keine gütliche Einigung erzielt werden.

Anlass ist das auf der Weltkunstausstellung im Jahr 2022 ausgestellte Werk "People's Justice" des indonesischen Künstlerkollektivs Taring Padi. Die großflächige Banner-Installation wurde kurz nach Beginn der documenta wegen antisemitischer Bildsprache zunächst verhüllt und später abgehängt. Zuvor war heftige öffentliche Kritik laut geworden an dem Werk, auf dem unter anderem ein Soldat mit Schweinsgesicht zu sehen war, der ein Halstuch mit einem Davidstern und einen Helm mit der Aufschrift "Mossad" trägt - die Bezeichnung des israelischen Auslandsgeheimdienstes.

Die Klägerin, eine 77-jährige Jüdin aus dem niedersächsischen Laatzen, fordert wegen "antijüdischer Beleidigung" 1500 Euro Schmerzensgeld von der documenta gGmbH. Die Gesellschaft hätte als Verantwortliche für die Kunstausstellung das Kunstwerk nicht öffentlich darstellen dürfen, argumentierte sie.

Bei der Verhandlung erklärte sich die Klägerin zu einem Vergleich bereit. Bedingung sei, dass die Gesellschaft ihr Bedauern ihr und dem jüdischen Volk gegenüber ausdrücke und einen symbolischen Betrag von 250 Euro an eine jüdische Gemeinde zahle, führte ihr Anwalt aus. Die documenta gGmbH lehnte das ab. Man habe seit Beginn des Rechtsstreits Bedauern ausgedrückt und die Betroffenheit der Klägerin anerkannt, erklärten die Justiziare der Gesellschaft. So sehr man ihr Anliegen respektiere, teile man es aber auf rechtlicher Ebene nicht.

Eine Entscheidung kündigte das Amtsgericht für den 15. April an. Die Klägerin zeigte sich nach der Verhandlung tief bewegt. Die Bilder auf dem Banner hätten sie sehr gerührt, sagte sie. "Sie haben wieder spüren lassen, dass es wieder so weit ist. Man kann in Deutschland gegen Juden öffentlich hetzen." Sie habe fast ihre gesamte Familie in Auschwitz verloren, sagte sie unter Tränen. Durch die Darstellungen sei sie tief in ihrer Persönlichkeit verletzt. 

Quelle: ntv.de, lar/dpa

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