Urteil zum Tod einer NeunjährigenLeilas Peiniger muss elf Jahre ins Gefängnis

Sie wurde geschlagen, getreten und missbraucht, am Ende starb Leila an ihren Verletzungen. Im Prozess zum Tod der Neunjährigen verurteilt das Gericht den Hauptangeklagten zu einer langen Haftstrafe. Auch die Verwandten des Kindes werden bestraft.
Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines neunjährigen Mädchens im thüringischen Jena ist der Hauptangeklagte zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Gera sprach den 25-Jährigen der Körperverletzung mit Todesfolge und des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig. Die mitangeklagte Großmutter des Mädchens sowie dessen Tante wurden zu einer Geld- beziehungsweise Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie nicht eingeschritten waren.
Die neunjährige Leila war vor rund zwei Jahren in der Wohnung ihrer Verwandten in Jena innerlich verblutet. Die Mutter des Kindes, die in Bayern lebt, hatte das Kind für die Sommerferien in die thüringische Stadt geschickt, während sie mit ihrem neuen Partner und dem gemeinsamen Kind Urlaub im Ausland machte.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der 25 Jahre alte damalige Lebenspartner der Tante das Mädchen am 3. September 2014 derart malträtierte, dass es einen Tag später an den Folgen starb. Der Hauptangeklagte trat dem Kind laut Anklage mehrfach mit den Füßen und mit großer Kraft in den Bauch. Dadurch riss die Bauchspeicheldrüse, was zu inneren Blutungen führte, an denen das Mädchen schließlich starb. Bei der Obduktion wurden außerdem mehr als 170 Verletzungen festgestellt - darunter Rippenbrüche sowie Hämatome im Gesicht und am gesamten Körper. Zudem soll der Mann das Mädchen dreimal missbraucht haben.
Die 51-jährige Großmutter des Mädchens wurde wegen Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von insgesamt 3750 Euro verurteilt, die 23-jährige Tante des Kindes erhielt wegen Körperverletzung durch Unterlassen eine dreijährige Bewährungsstrafe.