Panorama

Gefährliche Strahlung Medizinischer Dienst warnt vor illegalen Baby-Ultraschalls

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen während der Schwangerschaft im Regelfall drei Ultraschalluntersuchungen.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen während der Schwangerschaft im Regelfall drei Ultraschalluntersuchungen.

(Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Seit 2021 sind unnötige Ultraschalluntersuchungen bei Schwangeren in Deutschland verboten. Dennoch bieten Ärzte die Zusatzleistung weiterhin an. Der Medizinische Dienst warnt: Das sogenannte Babyfernsehen sei bei werdenden Eltern beliebt, gefährde jedoch das Ungeborene.

Der Chef des Medizinischen Dienstes, Stefan Gronemeyer, warnt werdende Eltern vor überflüssigen Ultraschalluntersuchungen. "So nett es sein mag, den Nachwuchs in Farbe und 3D zu sehen: Seit 2021 sind medizinisch nicht begründete Ultraschalluntersuchungen des Embryos verboten", sagte Gronemeyer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Der Embryo solle schließlich keiner unnötigen Strahlung ausgesetzt werden.

Die Gutachter der Krankenkassen haben seinen Angaben zufolge aber den Eindruck, dass dieses sogenannte Babyfernsehen in Frauenarztpraxen gegen Bezahlung immer noch häufig angeboten wird. "Ich kann nur an die Eltern appellieren, sich darauf nicht einzulassen - im Interesse ihres Kindes", so der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen während der Schwangerschaft im Regelfall drei Ultraschalluntersuchungen und weitere nur bei einer medizinischen Indikation. Bis Ende 2020 konnten darüber hinaus weitere Untersuchungen als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst bezahlt werden. Seit 2021 sind nicht medizinisch begründete Ultraschalluntersuchungen verboten.

Bei Beschwerden in der Regel keine Selbstzahlerleistungen nötig

Gronemeyer kritisierte auch, dass Ärzte bestimmte Leistungen auf Selbstzahlerbasis anböten, die eigentlich von den gesetzlichen Kassen übernommen werden. So müsse etwa die Augeninnendruckmessung nur dann selbst bezahlt werden, wenn sie anlasslos vorgenommen werde.

"Sobald es aber um die Abklärung von Beschwerden geht, wird die gleiche Untersuchung zur Kassenleistung", sagte er. "Wir hören von Patientinnen und Patienten immer wieder, dass solche Leistungen auch dann selbst bezahlt werden müssen, wenn konkrete Beschwerden abgeklärt werden." Die Patienten sollten in diesem Fall darauf bestehen, dass die Gründe genau erklärt würden.

Quelle: ntv.de, lno/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen