Offiziell eigentlich verboten Plastikstrohhalme werden trotz Verbots weiter verkauft

Heute gibt es Alternativen aus Bambus, Papier, sogar essbare Versionen aus Reis. Plastikstrohhalme hingegen wirken wie ein Relikt aus einer anderen Zeit, sind sie doch eigentlich seit fünf Jahren EU-weit verboten. Anscheinend werden jedoch trotz dieses Verbots "alte Lagerbestände" weiterverkauft.
Fünf Jahre nach einem europaweiten Verbot sind Einweg-Plastikartikel noch immer zu kaufen. Wer im Internet sucht, stößt auf diverse Webseiten, die Plastik-Trinkhalme und Plastik-Besteck anbieten. Manche schreiben von Einweg-Plastik, andere lassen den Begriff "Einweg" weg - obwohl es anhand der Fotos von der Ware doch ziemlich eindeutig ist, dass die Konsumenten diese Artikel nur einmal benutzen und dann wegwerfen. Das Online-Angebot ist erstaunlich, ja fast schon erschreckend: Denn diese Ware darf in der EU gar nicht mehr verkauft werden. Zumindest eigentlich.
Seit dem 3. Juli 2021 sind Einweg-Besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen, Einwegteller, Ohrstäbchen und weitere Wegwerfartikel europaweit verboten, soweit sie aus Kunststoff sind. Damit sollte der Plastikmüll reduziert und die Umwelt geschützt werden. Einige Hersteller sattelten um und verkauften stattdessen Einweg-Artikel aus Holz, Bambus oder Papier, letzteres etwa bei Strohhalmen für Trinkpäckchen. Auch die Firma Capri-Sun verwendet seit 2021 Papierstrohhalme an ihren klassischen Trinkbeuteln, bemüht sich aber um eine Rückkehr zum Plastikstrohhalm.
Viola Wohlgemuth von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wertet es als massives Problem, dass die Wegwerf-Plastikartikel noch immer zu haben sind in der EU. Sie fordert, dass der Staat hart gegen Online-Händler vorgeht und diese sanktioniert, wenn sie solche Wegwerfprodukte trotz Verbots verkaufen. "Ob Gabeln oder Strohhalme - solche Einweg-Plastikartikel werden im Internet noch immer auf diversen Webseiten zum Kauf angeboten, das ist ein politisches Armutszeugnis."
Angeblich aus alten Lagerbeständen
Das Bundesumweltministerium teilt mit, dass das "Inverkehrbringen" solcher Produkte eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Allerdings sei der Abverkauf von Lagerbeständen dieser Plastikartikel ohne zeitliche Befristung zulässig. Das schaffe "Umgehungstatbestände, die die Kontrollen erschweren", so das Ministerium.
Umweltschützerin Wohlgemuth bezweifelt, dass alle heute verkauften Plastik-Wegwerfartikel tatsächlich aus Lagerbeständen kommen, die von 2021 sind. Vielmehr befürchtet sie, dass Firmen sich Nachschub besorgen und die Ware unter dem Deckmantel des alten Lagerbestandes verkaufen könnten.
Wohlgemuth sieht das Verbot im Rückblick alles in allem positiv, weil dadurch etwas weniger Plastikmüll in der Landschaft, in Flüssen und im Meer gelandet sei. Es müssten aber weitere Schritte folgen, um vom Einweg-Konsum zum Mehrweg-Produktgebrauch zu kommen. "Noch immer werden massenhaft Wegwerfartikel genutzt, etwa Besteck aus Bambus - obwohl es doch längst gute Mehrweg-Alternativen gibt."
Öffentliches Bewusstsein wurde erhöht
Auch die Rethink Plastic Alliance, ein Zusammenschluss von europäischen Umweltschutzorganisationen, sieht positive Auswirkungen des Verbots - etwa weil so bestimmte Produkte überhaupt nicht auf den Markt gelangten. Darüber hinaus sei das öffentliche Bewusstsein für die Verschmutzung durch Einweg-Plastik deutlich erhöht worden, hieß es.
Die Richtlinie habe zudem die politische Debatte von einer reinen Abfallwirtschaft hin zu Prävention, Wiederverwendung und Reduktion verschoben. Allerdings bestünden weiterhin Verschmutzungsquellen, "darunter Verpackungen, Umhüllungen und Feuchttücher".
DUH-Umweltschützerin Wohlgemuth fordert staatliche Unterstützung, damit die Nutzung von Mehrweg-Artikeln erhöht wird. "Kommunen könnten Cafés und Imbissbuden beispielsweise eine finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Spülmaschinen geben. "Bislang würden Gastronomen alleingelassen - viele scheuten den Einsatz von Mehrweg-Artikeln, weil damit Mehrkosten verbunden seien. "Also sollte der Staat dafür sorgen, dass der Mehrweg-Kostennachteil zu einem Kostenvorteil für die Café-Betreiber wird."
Es braucht mehr Mehrwegsangebote
Noch wichtiger aber seien einheitliche Mehrwegsysteme, die für alle gleichermaßen nutzbar sind und praktikable Rückgabestrukturen, wie zum Beispiel die Einbeziehung von Pfandautomaten in Supermärkten. "Dort Mehrweg-Essensboxen oder Becher zurückgeben zu können, wäre ein Gamechanger für Verbraucher."
Auch Abgaben auf Einweg-Artikel könnten helfen. "Tübingen hat es vorgemacht: Die dortige Einwegverpackungssteuer macht umweltschädliches Einweggeschirr teuer und Mehrweg attraktiv. 50 Cent müssen Verbraucher dort für Einwegbecher, Essensboxen und Besteck bezahlen - egal aus welchem Material. Das Ergebnis spricht für sich: In Tübingen gibt es pro Kopf das größte Mehrwegangebot in der Gastronomie in ganz Deutschland."
Was muss sich ändern?
Und wie geht es weiter? Werden die angeblichen Altbestände an Plastikartikeln noch jahrelang zu haben sein in Deutschland? Das muss nicht sein, denn diesen bisherigen Umgehungstatbeständen könnte der Boden entzogen werden: Die EU-Richtlinie für Einwegkunststoffe könnte geändert werden und die Zulässigkeit eines Abverkaufs von Lagerbeständen gestrichen werden, argumentiert das Bundesumweltministerium.
Dafür setze man sich im Rahmen der Evaluierung dieser Richtlinie ein. "Dies würde den Vollzug deutlich erleichtern." Wirklich schnell ginge so eine Regeländerung aber nicht - die aktuelle Richtlinien-Evaluierung soll erst im Juli 2027 abgeschlossen sein.