20.000 Euro pro Ausländer Rechtsanwalt als Edel-Schleuser angeklagt
07.05.2025, 13:55 Uhr Artikel anhören
200 Beamte der Bundespolizei und Anwälte der Eingreifbehörde waren an den Ermittlungen beteiligt.
(Foto: picture alliance / Global Travel Images)
Vier Männer aus Rheinland-Pfalz werden wegen organisierter Schleuserkriminalität beschuldigt. In 20 Fällen sollen sie Ausländer nach Deutschland geschmuggelt haben. Die Eingeschleusten ähneln sich in einem Punkt: Sie sind gut situiert.
Wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegen vier Männer Anklage erhoben. So wird einem 52 Jahre alten Rechtsanwalt aus Frankfurt vorgeworfen, federführend eine Infrastruktur aufgebaut zu haben, um überwiegend wohlhabende Menschen in die Bundesrepublik zu schleusen, wie die Behörde mitteilte.
Dazu soll er über eine von ihm geführte Gesellschaft Wohn- und Gewerbeimmobilien in Rheinland-Pfalz und Saarbrücken erworben oder angemietet haben. Dort sollen dann Scheinunternehmen mit falschen Arbeitsverträgen und Wohnsitzen eingerichtet worden sein, um die Aufenthaltserlaubnisse zu bekommen.
Illegale Aufenthaltserlaubnisse
Dem Anwalt wird vorgeworfen, gemeinsam mit den weiteren Verdächtigen in den Jahren 2021 bis 2023 in 20 Fällen Mandanten beraten und unterstützt zu haben, um die illegalen Aufenthaltserlaubnisse zu erlangen. Die Menschen kamen aus China, dem Iran, dem Irak, dem Sudan, der Türkei und Vietnam. Für jeden einzelnen Schleuser-Fall soll er zwischen 20.000 und 35.000 Euro kassiert haben.
Vor der Anklageerhebung hatte es umfangreiche Ermittlungen gegeben. So waren bereits im April 2023 mehr als 90 Wohn- und Geschäftsräume in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland durchsucht worden. 200 Beamte der Bundespolizei und mehrere Staatsanwälte der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft waren daran beteiligt.
Die im Jahr 2000 gegründete Eingreifreserve ist organisatorisch eine eigenständige Abteilung der Behörde. Sie besteht aus einem leitenden Oberstaatsanwalt sowie mehreren Oberstaatsanwälten und Staatsanwälten. Sie ermittelt vor allem bei organisierten und bandenmäßigen Steuerstraftaten, sonstiger Wirtschaftskriminalität, organisierter Kriminalität oder bei Cold Cases.
Quelle: ntv.de, raf/dpa