Nach Lockerungen im VollzugSexualtäter vergewaltigt Justizangestellte

Ein inhaftierter Sexualstraftäter vergewaltigt bei einem Freigang eine Justizmitarbeiterin und bringt sich dann selbst um. Bei 50 Freigängen davor ging alles gut, 2018 sollte der Mann entlassen werden. Das Justizministerium prüft, ob Fehlentscheidungen getroffen wurden.
Ein wegen sexueller Nötigung verurteilter Strafgefangener hat während eines Freigangs im niedersächsischen Delmenhorst eine Justizmitarbeiterin vergewaltigt. Der Mann habe die Frau bei einem begleiteten Ausgang in sein familiäres Umfeld in seine Gewalt gebracht und missbraucht, teilte das Justizministerium in Hannover mit. Anschließend tötete sich der Mann selbst. Laut Ministerium hatte der Gefangene zuvor 50 begleitete Ausgänge absolviert, ohne dass es Auffälligkeiten gab. Er habe von Mai 2015 bis Februar 2017 zudem alle Module des Behandlungsprogramms für Sexualstraftäter absolviert.
Der Vorgang werde derzeit im Justizministerium geprüft, hieß es. "Bislang sind Regelverstöße oder fachliche Fehler nicht zu erkennen." Die Entscheidung für Vollzugslockerungen beruhte auf einer "Prognoseentscheidung" der zuständigen Justizvollzugsanstalt (JVA). Dabei habe die Sicherheit der Justizmitarbeiter und der Bevölkerung "oberste Priorität".
Der Mann verbüßte dem Ministerium zufolge in der JVA Lingen eine sechsjährige Haftstrafe wegen sexueller Nötigung. Verurteilt worden war der Mann in Spanien, seit Juli 2014 wurde seine Strafe aber in Deutschland vollstreckt. Er war nicht vorbestraft und erstmals in Haft. In weniger als einem Jahr wäre er im August 2018 entlassen worden.
Weitere Angaben zum Geschehen oder zur Identität des Täters und des Opfers machte das Ministerium nicht. Die Frau erhalte "die bestmögliche medizinische und psychologische Betreuung", hieß es. Auch ihre Kollegen in der JVA Lingen würden vom justizeigenen Kriseninterventionsteam psychologisch betreut.